Auch wenn die AfD hier in Hamburg versucht, sich gemäßigt zu geben, so entlarvt sie sich immer wieder selbst – wie jüngst in der Bürgerschaft mit ihren unfassbaren Äußerungen im Zusammenhang mit den rechtextremistisch motivierten Mordtaten in Hanau, Halle und Kassel. Und auch bundesweit ist seit langer Zeit klar zu sehen, dass sich diese Partei immer weiter Richtung Rechtsextremismus bewegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte nach Medienberichten in der letzten Woche die AfD folgerichtig deutschlandweit als Verdachtsfall eingestuft.
Das Vorgehen des Verfassungsschutzes war jedoch leider juristisch nicht korrekt. Das Verwaltungsgericht Köln stoppte dies zwei Tage später wieder. Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Die Chronologie:
Schon Ende Januar hatten mehrere Medien berichtet, dass der Bundesverfassungsschutz beabsichtige, die AfD zum Verdachtsfall hochzustufen. Das würde bedeuten: Der Verfassungsschutz darf die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.
Um das zu verhindern, hatte die AfD beim Verwaltungsgericht Köln mehrere Eilanträge gestellt. Damit will die Partei verhindern, dass diese Entscheidung überhaupt getroffen wird und dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Weil die Partei fürchtete, dass der Verfassungsschutz Fakten schafft, bevor das Gericht über die Eilanträge entschieden hat, beantrage sie zusätzlich den Erlass eines sogenannten Hängebeschlusses bis zu einer Entscheidung über die Anträge. Der sollte dafür sorgen, dass das Gericht die Behörde erstmal zum Stillhalten verpflichtet.
Der Verfassungsschutz hatte daraufhin seinerseits eine Stillhaltezusage abgegeben und angekündigt, die Öffentlichkeit nicht über eine solche Entscheidung zu informieren. Außerdem sagte der Verfassungsschutz zu, keine Parlamentarier der AfD auf Bundes- Landes- oder Europaebene zu beobachten, solange nicht über die Eilanträge entschieden wurde. Damit gab sich das Gericht zufrieden und lehnte am 27. Januar den Erlass eines Hängebeschlusses noch ab.
Am 3. März hatten dann mehrere Medien berichtet, dass der Verfassungsschutz nun intern die Entscheidung getroffen habe, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Nicht diese Einstufung, sondern der Umstand, dass die Information darüber an die Öffentlichkeit gelangt ist, war nun für das Verwaltungsgericht entscheidend. Man müsse davon ausgehen, dass Informationen an die Presse „durchgestochen“ wurden. Damit sei die „Vertrauensgrundlage, auf der die vorhergehenden Entscheidungen beruhten, (…) nunmehr zerstört“ heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Die Richterinnen und Richter haben damit nun also doch einen sogenannten Hängebeschluss erlassen. Gegen diese Zwischenregelung kann der Verfassungsschutz Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
Aber an dieser Stelle muss ausdrücklich gesagt werden: Das Gericht hat mit dem Beschluss in keiner Weise entschieden, ob die AfD letztlich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf oder nicht. Die Aufnahme der nachrichtendienstlichen Überwachung bleibt aus meiner Sicht ein wichtiges und überfälliges Zeichen für die Wehrhaftigkeit der Bundesrepublik gegen Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit
Die rechtsextremen Akteure der Partei sind nach der folgenlosen Auflösung des sogenannten „Flügels“ nach wie vor in der AfD aktiv. Im Bund und auch in Hamburg sind wichtige Positionen weiterhin mit Gefolgsleuten besetzt. Allein in Hamburg werden diesem Spektrum 40 den Behörden bekannte Personen zugeordnet. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Mit dem Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln könnten sich zahlreiche weitere Erkenntnisse zur Verfassungstreue der Partei ergeben und den wahren Charakter der AfD hoffentlich schonungslos offenlegen.
Immer wieder bemüht sich die AfD um eine bürgerliche Fassade. Trotz des vorübergehend gestoppten Einstufung als Verdachtsfall wird die Zukunft zeigen, dass dieses Täuschungsmanöver erfolglos bleiben wird. Es gilt nach wie vor: Wer die AfD wählt, stärkt den Rechtsextremismus in unserem Land.