Nach der bereits erfolgten Rücknahme zahlreicher Corona-Beschränkungen in den vergangenen Wochen ist das Infektionsgeschehen in Hamburg weiterhin stabil. Dies ermöglicht einen weiteren Öffnungsschritt zu Freitag, 2. Juli
Als sechsten Öffnungsschritt hat der Senat nun folgende Maßnahmen beschlossen:
- Tanzveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen unter Auflagen möglich (insbesondere Hygiene- und Schutzkonzept, Abstandsgebot, Testpflicht, Voranmeldung, (digitale) Kontaktnachverfolgung).
- Das Mitführen und der Verzehr von Alkohol ist im Stadtpark zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr des Folgetages nicht gestattet.
- Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird von 24 auf 48 Stunden erweitert.
- Das Boarding einer Kreuzfahrt ist nun auch mit Antigenschnelltests möglich.
- Die Sitzplätze von Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen dürfen künftig auch im Schachbrettmuster angeordnet werden. Stehplätze müssen weiterhin mit Abstand von 1,5 Meter zueinander angeordnet werden.
- Im Freien und in geschlossenen Räumen ist Mannschaftssport und Kontaktsport unabhängig von der Personenzahl zulässig. In geschlossenen Räumen gilt eine Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße (eine Person je zehn Quadratmeter Fläche). Die bisherigen Auflagen bleiben bestehen (insbesondere die Testpflicht in geschlossenen Räumen).