Im Rahmen der aktuellen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank schilderte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher als Zeuge die schwierige Ausgangslage für die Steuerverwaltung im Jahr 2016 und 2017 bei der Beurteilung mutmaßlicher Cum-Ex-Geschäfte.
Es wurde deutlich, dass die Steuerverwaltung mit ihrer Entscheidung in einem komplizierten Steuerverfahren umsichtig und äußerst verantwortungsvoll agiert hat. Die Beamten hatten auf eine Rückforderung der ausstehenden Geldsumme zunächst verzichtet, weil noch keine ausreichenden Beweise zum Nachweis eines Cum-Ex-Geschäftes vorlagen und um mögliche Regressforderungen und damit einen Schaden für den Haushalt der Stadt Hamburg abzuwenden.
Im Zuge der Befragung wurde zudem ersichtlich, dass es weiterhin keinerlei Hinweise auf die im Raum stehenden Vorwürfe einer politischen Einflussnahme gibt. Am 4. März 2022 hatte der 2017 zuständige Staatsanwalt Alexander Fuchs vor dem PUA bereits erklärt, dass zum Zeitpunkt seiner Ermittlungstätigkeit noch keine ausreichenden Beweismittel vorgelegen haben, um die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank zu belegen. Daher sei er mit der damaligen Entscheidung der Steuerverwaltung „absolut d’accord“ gewesen.
Vor einer Woche hatte eine Befragung von Finanzsenator Andreas Dressel darüber hinaus offengelegt, dass Hamburg durch das Agieren der Steuerverwaltung nicht nur kein finanzieller Schaden entstanden ist, sondern die Stadt bei den Cum-Ex-Zahlungen der Warburg Bank ein erhebliches Plus in der Staatskasse zu verzeichnen hat. Hintergrund sind Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr, die die Warburg Bank zusätzlich zur zu Unrecht einbehaltenen Summe von 176 Millionen Euro zu entrichten hat.
Der Erste Bürgermeister hat sehr deutlich gemacht, vor welche Wahl die Steuerverwaltung im Jahr 2016 gestellt war: Entweder das von Warburg einbehaltene Geld gleich zurückzufordern, obwohl die Beweislage noch nicht ausreichend war, oder auf die Rückforderung des Geldes und damit hohe Millionensummen für die Staatskasse zunächst zu verzichten und die strafrechtlichen Ermittlungen zu begleiten. Dieser Weg hat sich mit der Rückholung der Steuern plus hohen Zinsen als erfolgreich für die Stadt erwiesen.
Mittlerweile besteht durch die Aussagen von Kronzeugen zu Details der Cum-Ex-Konstruktionen und erste strafrechtliche Verurteilungen von Brokern wegen Cum-Ex-Geschäften endlich die erforderliche Rechtsklarheit. Die Warburg Bank hat die wegen Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht einbehaltenen 176 Millionen Euro an die Stadt Hamburg bereits zurückgezahlt. Das sind die Fakten.
Die bisherigen Zeugenbefragungen im PUA machen deutlich, dass es keine Grundlage für eine Spekulation über politische Einflussnahme von Senatsmitgliedern gibt. Vielmehr wird deutlich, dass die Steuerverwaltung verantwortungsvoll mit einem sehr komplizierten Sachverhalt umgegangen ist.
Wie in der vergangenen Woche war die Opposition auch heute wieder bemüht, frühzeitig eine öffentlichkeitswirksame Bewertung der Zeugenbefragung vorzunehmen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Abgeordneten der CDU dafür auch die offene Fragerunde abgewartet hätten. So bestätigt die CDU einmal mehr den Eindruck, dass es ihr nicht um Antworten und Aufklärung, sondern um politisches Kalkül und die Bestätigung einer längst festgelegten Sichtweise geht.