Die sogenannte Corona-Eindämmungsverordnung in Hamburg tritt mit Ablauf des 31. Januar außer Kraft. Damit enden dann ab Mitternacht in Hamburg die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie die fünftägige Isolationspflicht für mit dem Coronavirus Infizierte.
Weiter gelten aber die Regelungen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes festlegt, insbesondere für Einrichtungen für besonders gefährdete Personen, wie zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime.
In diesen Einrichtungen des Gesundheitswesens, auch zum Beispiel in Arztpraxen, ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten vorgeschrieben. Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. müssen eine FFP2-Maske tragen, zudem ist dort auch weiterhin ein negativer Test erforderlich.
Diese Regelungen sind bis zum 7. April befristet.
Die Infektionslage hat sich in vergangenen Wochen aber grundsätzlich sehr entspannt, die Infektionszahlen sind rückläufig. Hinzu kommen eine sehr hohe Impfquote in Hamburg und – auch aufgrund durchgemachter Infektionen – ein großer Immunschutz innerhalb der Bevölkerung.
Nach fast drei Jahren Pandemie befinden wir uns nun in einer Situation, in der vor allem auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gesetzt wird. Jede und jeder kann nun für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist.
Das Coronavirus ist aber längst nicht verschwunden. Eine Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung. Dort, wo es räumlich eng ist oder sehr viele Menschen zusammenkommen, hilft das Tragen einer Maske, das Ansteckungsrisiko deutlich zu senken.
Und natürlich wird das Infektionsgeschehen seitens der Behörden weiterhin genau beobachtet, um im Falle einer Verschlechterung der Lage entsprechend reagieren zu können.
Um das aber auch noch deutlich zu sagen: Letztlich gilt für eine Corona-Erkrankung grundsätzlich das Gleiche wie für alle Infektionen mit dem Corona-Virus: Wer krank ist, bleibt zu Hause!