In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft wurde gestern über die Bedrohung der Demokratie durch Extremismus debattiert.
In Hamburg, aber auch an anderen Orten, fanden in zuletzt Kundgebungen auch von Islamisten statt, die für uns in der Demokratie nur schwer erträglich sind. Aber: Nur in sehr eng eingegrenzten Fällen können Demonstrationen ganz verboten werden, denn die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz fest verankert. Dieses geschieht dann durch die Sicherheitsbehörden und zum Schutz unserer Demokratie ganz bewusst nicht durch die Politik.
Für uns ist ganz klar: Die Demokratie und den Rechtsstaat können wir nur mit rechtsstaatlichen Mitteln schützen. Die Versammlungsbehörde in Hamburg konnte die Demonstration nicht verbieten, hat den Anmeldern aber sehr strenge Auflagen erteilt, die allesamt eingehalten wurden. Wenn die AfD und sogar die CDU fordern, die Politik müsse für ein Verbot der Kundgebungen von „Muslim Interaktiv“ sorgen, ist das Populismus und die Aufforderung zum Rechtsbruch. Das ist infam, falsch und gefährlich. Billiger Populismus nützt nur den Extremisten.
Der von AfD und CDU immer wieder mitschwingende Generalverdacht gegenüber den 130.000 muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Hamburg ist unerträglich. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Erklärung des Interreligiösen Forums, also u. a. von christlichen, jüdischen und muslimischen Gemeinden, sowie die zuvor veröffentlichten Erklärung der SCHURA und von DITIB. Sie haben sich allesamt gegen die islamistischen Kalifats-Befürworter gestellt.
Statt also unsere Gesellschaft aus parteipolitischen Gründen weiter zu spalten, sollte sich alle wieder auf demokratische Grundwerte besinnen. Wir brauchen mehr denn je ein breites Bündnis in der Demokratie und mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt, um Extremismus jeglicher Couleur die Stirn zu bieten.
Ebenso erfordern die schlimmen Gewaltübergriffe auf Wahlkämpfende das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und die Solidarität der Zivilgesellschaft. Jeder Angriff auf politisch oder zivilgesellschaftlich Engagierte ist ein direkter Angriff auf die Demokratie. Dort wo Engagement aus Angst vor Gewalt nicht mehr stattfindet, stirbt die Demokratie.
Mit der AfD sitzt der Extremismus von Rechtsaußen in den Parlamenten, auch leider in der Bürgerschaft. Wie gefährlich sie ist, bestätigen auch die jüngsten Gerichtsurteile gegen Höcke und seine Partei. Höcke und andere AfD-Rechtsextremisten bedrohen unsere Demokratie, sind Feinde unserer Verfassung und verhöhnen unsere freiheitliche Gesellschaft. Gerade auch vor der Geschichte der SPD werden wir weiter konsequent gegen rechten Extremismus und Menschenhass vorgehen – in den Parlamenten und überall sonst.
Des Weiteren haben wieder einige Anträge auf den Weg gebracht:
Wir wollen den Ausbau von Photovoltaik auf unseren Sportanlagen voranbringen. So sollen bisher bestehende rechtliche Unsicherheiten für die Nutzung von Solaranlagen auf Sportrahmenvertragsflächen beseitigt und ein stadtweit einheitliches Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Dabei müssen die Ziele des Hamburger Klimaschutzgesetzes, großflächige Photovoltaikanlagen auf Sportanlagen zu errichten, mit den Vorgaben des Europäischen Beihilferechts und den Grundsätzen der Hamburger Sportförderung zusammengeführt werden. Eine tragfähige Lösung muss daher alle Aspekte berücksichtigen.
Und: Wir wollen den Hebammenberuf stärken. Hebammen und Entbindungspfleger leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Frauen und Neugeborenen. Um den komplexeren Anforderungen an den Hebammenberuf gerecht zu werden und seine Attraktivität zu erhöhen, wurde in Hamburg bereits 2021 das Studium der Hebammenwissenschaft am UKE und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) etabliert.
Mit einer regelmäßigen Befragung der Absolventinnen und Absolventen wollen wir nun umfassend die Bedürfnisse in Ausbildung und Praxis evaluieren. Anhand der Ergebnisse sollen der Lehrplan verbessert und der Berufs- und Wiedereinstieg erleichtert werden.
Schließlich wollen wir die bereits gelebte Praxis einer offenen Kommunikation im Hamburgischen Schulgesetz verankern und damit Rechtssicherheit schaffen. Offene Kommunikation ist eine wichtige Basis für den Lernerfolg und für ein gutes Miteinander an Schulen. Dazu gehört es insbesondere, die Mimik des Gegenübers lesen zu können.
Offene Kommunikation braucht aber im Einzelfall einen klaren gesetzlichen Rahmen, auf dessen Grundlage Schulleitungen rechtsichere Entscheidungen zugunsten eines guten Miteinanders treffen können. Wichtig ist uns dabei, dass im Sinne der Schülerinnen und Schüler auch Ausnahmen, etwa für das Tragen medizinischer Masken, im begründeten Einzelfall möglich bleiben.
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