In der Aktuellen Sitzung der gestrigen Bürgerschaftssitzung ging es um eine in diesen Wochen sehr aktuelle Problematik, die Rolle der Schuldenbremse für den Staatshaushalt. Wir haben uns dabei für eine Reform ausgesprochen, damit die Modernisierung des Landes nicht ins Stocken gerät.
Es ist unverantwortlich, dass die finanziellen Lasten heutiger Krisen auf künftige Generationen verschoben werden. Deshalb wollen wir den ungerechten Mechanismus der Schuldenbremse so ändern, dass er auch den aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen Rechnung trägt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht die Bundesregierung vor der Herausforderung, einen Weg für eine nachhaltige und solide Haushaltsführung aufzuzeigen. Sparen und Ausgabenkürzungen können darauf nicht die Antwort sein. Wir brauchen eine starke und voll ausgelastete Wirtschaft, gekoppelt mit hohem Beschäftigungsniveau und angemessenen Löhnen.
Eine zukunftsfähige Wirtschaft ist essentiell, denn sie reduziert den Bedarf an sozialer Unterstützung und Rentenzuschüssen. Wir sind uns einig darin, dass die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft jetzt erfolgen muss, doch dafür braucht es Investitionen. In der aktuellen Lage ist die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Ausgestaltung ein Risiko für den Wohlstand in Deutschland. Sie behindert den notwendigen Wandel und das Wachstum
Eine Änderung der Schuldenregeln ist notwendig, um mehr Investitionen in die produktive Kapazität der Wirtschaft zu ermöglichen – insbesondere Infrastruktur, Klimaschutz, Digitalisierung und Bildung. Eine solche Reform würde den Spielraum für notwendige Investitionen erweitern und die Potenziale unserer Wirtschaft voll entfalten.
Des Weiteren haben wir mit einem Antrag den Senat ersucht, den seit 2015 ununterbrochen gültigen Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Zusammen mit derzeit 15 Sozialen Erhaltungsverordnungen, abgesenkten Kappungsgrenzen und einer Mietpreisbremse für Neuvermietungen nutzen wir in Hamburg konsequent alle Möglichkeiten, um bezahlbare Mieten sicherzustellen.
Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Frage unserer Zeit. Mit der nahtlosen Verlängerung des Umwandlungsschutzes in den Gebieten der sozialen Erhaltungsverordnung sind tausende Mieterinnen und Mieter auch weiterhin bis mindestens Ende 2029 vor der Verdrängung aus ihren Wohnungen geschützt. Damit schieben wir der Wohnraumspekulation in Hamburg einen weiteren Riegel vor.
Die 15 Gebiete, in denen aktuell eine Soziale Erhaltungsverordnung gilt, liegen nicht unter einer Käseglocke – auch hier müssen Veränderungen möglich sein. Doch es ist wichtig, dass diese Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gerecht und sozial ausgewogen passieren. Die Umwandlungsverordnung ist hierfür ein wichtiger Baustein, der sich bewährt hat und viele Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung schützt.
Dennoch brauchen wir weitere Maßnahmen. Nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gestoppt hat, erwarten wir nun von Bundesjustizminister Buschmann, dass er das auch zügig umsetzt – wir wollen und müssen Spekulantentum auf dem Wohnungsmarkt beenden.
Und: Die Qualität von Essen in Hamburger Pflegeeinrichtungen soll in Zukunft transparent ausgewiesen werden. Unsere Initiative sieht vor, dass alle nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zertifizierten Einrichtungen im Pflegekompass der Stadt kenntlich gemacht werden. So soll ein Anreiz gesetzt werden, vermehrt Essen mit guter Qualität anzubieten und eine DGE-konforme Zertifizierung vorzunehmen.
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