Im Rahmen unser Fraktionssitzung haben wir uns dafür ausgesprochen, nicht vom im April 2024 beschlossenen Termin für die Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 abzurücken. Zuvor hatte der Landeswahlleiter gestern im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft deutlich gemacht, dass eine Vorverlegung der Hamburg-Wahl auf den Termin der geplanten aber noch nicht beschlossenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rechtliche Risiken beinhalte. Demnach könnte eine Vorverlegung unter anderem zur Folge haben, dass aufgestellte Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wählbarkeit verlieren oder kurzfristig abgeänderte Fristen die Zusammensetzung der Bürgerschaft beeinflussen.
Im Gegensatz zur CDU haben wir die verschiedenen Argumente, die gestern im Verfassungsausschuss vorgetragen wurden, sorgfältig abgewogen und diskutiert. Dabei wurde deutlich: Wie wir es auch drehen und wenden, wir können nicht ausschließen, dass bei einer Vorverlegung die Rechtmäßigkeit der Hamburg-Wahl in Zweifel gezogen wird.
Wir handeln verantwortungsvoll, um Schaden von unserer Demokratie abzuwenden. Wir haben in Hamburg schon einmal erlebt, dass eine Bürgerschaftswahl wiederholt werden musste, weil die CDU laut Gerichtsurteil „schwerwiegende Demokratieverstöße“ im Rahmen ihrer Kandidatenaufstellung begangen hat.
Das ausgerechnet diese Partei nun die rechtlichen Bedenken des unabhängigen Landeswahlleiters beiseite wischt und anderen Parteien, die diese ernst nehmen, Taktik unterstellt, spricht Bände. Noch in der vergangenen Woche gab es diverse Signale der CDU, man halte am 2. März fest. Woher der plötzliche Sinneswandel in dieser Woche kommt, mag ein jeder für sich selbst bewerten. Hamburg hat mit dem 2. März einen rechtssicheren Wahltermin!