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Bundestag beschließt Bürgergeld: Sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig

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Heute wurde im Bundestag die Einführung des Bürgergeldes beschlossen. Das Bürgergeld soll ab 2023 Hartz IV als Grundsicherung ablösen. Mit seiner Einführung steigt der Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 449 Euro auf 502 Euro. Hinzu kommen umfangreiche Leistungen zur Deckung der Wohn- und Energiekosten.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg begrüßt diese Entscheidung und fordert die unionsgeführten Bundesländer auf, diese wichtige Sozialreform im Bundesrat nicht zu blockieren.

Das neue Bürgergeld, das zum 1. Januar an die Stelle von Hartz IV treten soll, ist eine der größten und wichtigsten Sozialreformen der letzten Jahrzehnte. Qualifizierung und Weiterbildung haben künftig Vorrang vor der schnellen Vermittlung in un- oder geringqualifizierte Jobs. Das ist eine echte Weiterentwicklung. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Hinzu kommt eine viel stärkere Förderung der Weiterbildung – etwa mit dem Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro.

Hamburg ist, wie schon beim Mindestlohn, auch hier Vorbild: Senat, Arbeitsagentur und Jobcenter konnten mit der Priorisierung von Qualifizierung, gerade auch bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, große Erfolge erzielen.

Die unionsgeführten Bundesländer fordern wir insofern mit Nachdruck dazu auf, sich dem Blockadekurs ihres Vorsitzenden zu widersetzen. Eine Blockade des Bürgergeldes im Bundesrat wäre zum Schaden der Arbeitslosen, der Beschäftigten und der Wirtschaft insgesamt, die so dringend auf weitere Fachkräfte angewiesen ist. Die Union spricht oft und viel von der staatspolitischen Verantwortung anderer – jetzt hat sie Gelegenheit selbst verantwortungsvoll zu handeln. Doch dafür muss sie der Versuchung widerstehen, das Bürgergeld für parteitaktische Manöver zu missbrauchen.

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