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Cum-Ex-Aufarbeitung: Jeder Steuer-Euro wird konsequent zurückgefordert!

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Die Hamburger Warburg Bank hat im letzten Jahr Steuerrückzahlungen in Höhe von 155 Millionen Euro geleistet. Diese Summe hatte die die Stadt Hamburg aufgrund von Cum-Ex-Aktiengeschäften der Bank in den Jahren 2007 bis 2011 zurückgefordert.

Mit der Rückzahlung der Warburg Bank, die im Zusammenhang mit in der Vergangenheit getätigten Cum-Ex-Geschäften steht, wird einmal mehr deutlich, dass Hamburg jeden Steuer-Euro konsequent zurückfordert.

Insofern möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass entgegen mancher Medienberichte und einiger Aussagen der Opposition der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Im Gegenteil: Hamburg nutzt den gesetzlichen Rahmen voll aus, um ausstehendes Geld zurückzufordern. Auch für den immer wieder auftauchenden Vorwurf einer politischen Einflussnahme gibt es nach wie vor nicht den geringsten Beleg.

Hintergrund:

Bei den sogenannten „Cum-Ex“-Geschäften inszenierten Aktienhändler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspiel mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenansprüche.  Dadurch erstattete der Staat Kapitalertragssteuern gleich mehrfach, obwohl diese gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand somit ein hoher Milliarden-Euro-Schaden.

Deshalb arbeitet die SPD auf Bundesebene daran, derartige Vorgänge im Keim zu ersticken und auch rückwirkend gegen solche Geschäfte vorzugehen. Zum einen soll die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung verlängert werden, und zwar für besonders schwere Fälle von 10 auf 12 Jahre.

Und: Künftig soll die Einziehung der rechtswidrig erlangten Gewinne auch in verjährten Fällen möglich sein. Damit könnten veruntreute Milliardengelder länger als bisher möglich zurückgeholt werden. Um rechtswidrig durch Cum-Ex-Geschäfte erlangte Erträge einzuziehen, ist allerdings eine Gesetzesänderung nötig, denn vielen staatlichen Einziehungsansprüchen könnte nach derzeitiger Rechtslage eine Verjährung entgegenstehen.

Ursprünglich sei geplant gewesen, die notwendige Gesetzesänderung im Zuge einer ohnehin angedachten Reform der Strafprozessordnung herbeizuführen. Die Reform wird allerdings voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten. Weil aber mit der Einziehung der Cum-Ex-Erträge aus unserer Sicht nicht länger gewartet werden darf, sollen die notwendigen Änderungen aus dem Entwurf zur Reform der Strafprozessordnung nun herausgelöst und ins Jahressteuergesetz gebracht werden.

Die Botschaft muss lauten: Steuerbetrug an der Allgemeinheit darf sich nicht lohnen, sondern muss besonders in dieser Dimension hart bestraft werden.

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