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Grundsteuerreform setzt auf Wohnlagemodell: Mit der Hamburger Lösung erhebliche Mehrbelastungen vermeiden

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Der Hamburger Senat hat heute den Gesetzentwurf für eine neue Grundsteuer beschlossen. Entsprechend der bereits in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres vorgestellten Eckpunkte sieht der Entwurf ein sogenanntes Wohnlagemodell vor, welches unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heranzieht.

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform der Grundsteuer ist seit langem Gegenstand unserer Beratungen im Haushaltsausschuss. Es ist richtig, dass der Senat den Spielraum der sogenannten Öffnungsklausel nutzt und eine vom Bundesrecht abweichende Regelung trifft – zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen in Stadtstaaten und Flächenländern, um allen Bürgerinnen und Bürgern mit einer bundesweiten Regelung gerecht werden zu können.

Das dem Entwurf zugrundeliegende Wohnlagemodell ist für Steuerpflichtige und Verwaltung einfach handhabbar und transparent. Darüber hinaus berücksichtigt es die besonderen Herausforderungen unserer Stadt – etwa im Hinblick auf stark gestiegene Grundstückspreise und einen angespannten Wohnungsmarkt. Es war und ist unser erklärtes Ziel, im Zuge der notwendigen Grundsteuerreform deutliche Härten, Mehrbelastungen sowie Verwerfungen am Immobilienmarkt zu vermeiden.

Diesem Ziel wird das gewählte Wohnlagemodell am besten gerecht. Es schafft eine passgenaue Lösung für Hamburg. Über die Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden wir vor dessen Beschluss durch die Bürgerschaft umfassend im Haushaltsausschuss beraten.

Hintergrund:

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuermodell gekippt. Der Bund erarbeitete daraufhin neue Regeln. Die will Hamburg aber nicht anwenden, zum einen, weil es aus unserer Sicht verfassungsrechtliche Zweifel gibt – zum anderen aber vor allem, weil das dazu führen würde, gerade Menschen mit niedrigem Einkommen zu stark zu belasten. Das Hamburger Modell unterscheidet nun zwischen normaler und guter Wohnlage – analog zum Mietenspiegel.

Je 25 Prozent Rabatt gibt es zum Beispiel für Sozialwohnungen und denkmalgeschützte Häuser. Deutlich stärker belastet werden unbebaute Grundstücke – damit will die Stadt Spekulantinnen und Spekulanten einen Riegel vorschieben. Unser geplantes Wohnlagemodell wird somit den spezifischen Bedingungen einer Großstadt mit einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt am besten gerecht.

In Hamburg geht es darum, zu vermeiden, dass sich die Mieten erhöhen und Menschen sich das Wohnen in bestimmten Stadtteilen nicht mehr leisten können. Die dramatische Entwicklung der Bodenpreise hätte bei Anwendung der Bundesregelung auf Hamburg bedeutet, dass die Grundsteuer in gefragten Stadtteilen explodiert wäre. Zudem würde jede weitere Steigerung der Bodenpreise zu automatischen Grundsteuer- und damit auch Mieterhöhungen führen.

Eine neue Grundsteuer muss einfach zu administrieren, aufkommensneutral und nachvollziehbar sein. Es geht darum, Verwerfungen am Hamburger Wohnungsmarkt zu vermeiden und erhebliche Mehrbelastungen für Steuerpflichtige zu vermeiden. Das vom Senat beschlossene Grundsteuermodell ist auf die Erfordernisse Hamburgs mit seinem großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zugeschnitten.

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