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Hohe Infektionszahlen – Verlängerung des Lockdowns

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Unser Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat ja in der Vergangenheit immer wieder davon gewarnt, zu schnell die Corona-Maßnahmen zu lockern. Trotzdem gab es erhöhten Druck aus einigen Bundesländern, dies doch zu tun.

Peter Tschentscher konnte aber immerhin mit dafür sorgen, dass es einen Stufenplan gibt, um bei höheren Infektionszahlen das Rad auch wieder zurückzudrehen, also eine „Notbremse“, mit der bestimmte Lockerungsmaßnahmen wieder zurückgenommen werden. Dies ist in Hamburg als erstem Bundesland dann auch am vergangenen Samstag umgehend geschehen.

Am Montag nun kamen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten zu einer erneuten Videokonferenz zusammen, bei der der so manch ein Teilnehmer relativ kleinlaut zurückrudern musste. Angesichts der unverändert steigenden Infektionszahlen haben nun hoffentlich alle begriffen, dass wir mittendrin in einer dritten Welle sind.

Natürlich bleibt das Impfen die wichtigste Waffe gegen die Pandemie, und es wurde erneut das Ziel bekräftigt, auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen.

Und auch wenn bereits jetzt ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, bleibt die Situation unverändert ernst. Das liegt zum einen an der deutlich höheren Sterblichkeit der in Deutschland grassierenden Virus-Mutationen und zum anderen daran, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, Das bedeutet, dass ohne weitere Maßnahmen zur Begrenzung des Infektionsanstiegs bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist.

Insofern wurde folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Die bestehenden Beschlüsse werden verlängert, der Lockdown gilt erst einmal bis zum 18. April. Die nächste Bund-Länder-Konferenz kommt dann am 12. April zusammen.

2. Die sogenannte „Notbremse“ wird konsequent in allen Bundesländern umgesetzt, d. h. steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 können weitergehende Schritte umgesetzt werden, u. a.:

a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen;

c. Ausgangsbeschränkungen;

d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Zum Osterfest gab es einen Vorstoß aus dem Kanzleramt, fünf Tage von Gründonnerstag bis Ostermontag als Ruhetage zu deklarieren. Das war rechtlich nicht haltbar und musste somit zurückgenommen werden.

Die Ostertage sollten trotzdem genutzt werden, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Private Zusammenkünfte sollten in dieser Zeit auf den engsten Familienkreis beschränkt werden.

Der Appell lautet „Wir bleiben zu Hause.“

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidende Rolle spielen. Seit dem 8. März übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest).

Flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u. a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, Sportvereine usw.) konnte schon eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufgebaut werden. Der Bund soll dafür sorgen, dass auch nach Ostern genügend Schnell- und Selbsttests zur Verfügung stehen.

Mit steigender Verfügbarkeit sollen flächendeckende Tests vor allem in Schulen und Kitas eingeführt werden. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften soll ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht werden.

Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet.

Das Robert-Koch-Institut wird zudem gebeten, bis zur nächsten Konferenz einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise nicht mehr notwendig sein wird.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung konsequenten Testens zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfall.

7. Unternehmen in Deutschland sind aufgefordert, durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen – nicht zuletzt haben sich die Wirtschaftsverbände dazu selbst verpflichtet.

Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.

Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und anhand eigener Untersuchungen wird die Bundesregierung bewerten, ob sie eingreifen und die Arbeitsschutzverordnung evtl. dahingehend ändern muss.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie.

Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können.

10. Es wird weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage.

Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht.

Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten, hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

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