Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) Cum-Ex der Hamburgischen Bürgerschaft debattiert heute die Frage nach dem Umgang mit mehr als 700.000 E-Mails, die die Staatsanwaltschaft Köln den Abgeordneten ohne Prüfung auf Cum-Ex-Sachbezug zugänglich machte. Die Obleute des Ausschusses hatten aufgrund schwerer rechtlicher Bedenken bereits am 16. Oktober einvernehmlich eine Prüfung durch den Arbeitsstab beschlossen, mit dem Ziel, eine rechtlich einwandfreie Einsichtnahme in die auf zwei Laptops gespeicherten Emails zu ermöglichen.
Unter den über 700.000 Emails befindet sich ein großer Anteil sachfremder Korrespondenz, deren Einsichtnahme die Rechte unbeteiligter Dritter verletzen würde. Im Zusammenhang mit der Frage, wie mit den überwiegend sachfremden E-Mails weiter verfahren werden kann, werden auch Ungereimtheiten rund um die vom Obmann der CDU-Fraktion wider besseres Wissen vorgebrachte und letztlich haltlose Kampagne um angeblich entwendete Laptops aufgeklärt werden müssen.
In dieser Hinsicht ist es ist schon bemerkenswert, aus wie wenig Zutaten die Opposition einen politischen Skandal brauen will. Die skandalisierte Presseberichterstattung hatte ihren Ausgangspunkt in einem inszenierten Besuch des Obmanns der CDU, Richard Seelmaecker, im Arbeitsstab, bei dem er sich von einer Mitarbeiterin den Tresor zeigen und öffnen ließ. Woher er wusste, dass die Laptops jemals dort aufbewahrt wurden, ist unklar, denn den Obleuten war der konkrete Aufbewahrungsort der Laptops nicht bekannt. Als er die Laptops wie beabsichtigt nicht im Tresor vorfand, informierte er offenbar die Presse und lieferte die passenden Zitate, damit der Vorwurf, die Laptops seien verschwunden, öffentlich berichtet werden konnte. Eine Nachfrage beim Arbeitsstableiter zum konkreten Aufbewahrungsort stellte er nicht, denn dies hätte der Legendenbildung von Anfang an den Boden entzogen.
Herr Seelmaecker muss erklären, warum er in einen Tresor in den Diensträumen des PUA schauen wollte, zu dem er keinen Zugang hatte und in dem keine ihm zugänglichen PUA-Unterlagen liegen konnten. Weiter kann nur der Obmann der CDU erklären, aus welchem Grund und auf welchem Wege aus seiner Unkenntnis über die Aufbewahrungspraxis des Arbeitsstabes eine Täuschung der Öffentlichkeit entstehen konnte. Herr Seelmaecker ist gut beraten, sich für die Laptop-Legende und die Verwirrung, die er gestiftet hat, zu entschuldigen.
Die Obleute des PUA Cum-Ex waren sich am 16. Oktober einig: Die Laptops gehören sicher verwahrt, bis ein rechtssicherer Umgang mit den Emails sichergestellt werden kann. Genau das ist auch geschehen. Die Aufbewahrung in einem Tresor ist weder rechtlich vorgesehen noch vereinbart worden. Die Skandalisierung dieses unter allen Obleuten vereinbarten Vorgehens wiegt umso schwerer, da damit persönliche Anwürfe gegen den Leiter des Arbeitsstabes verbunden waren, der in seiner Führung des Arbeitsstabes stets korrekt gehandelt hat.
In und rund um den PUA sind bereits in der Vergangenheit rechtliche und politische Grenzen von Einzelnen absichtlich und ohne Bedenken überschritten worden. Sei es durch das Verbreiten von Unwahrheiten, das Durchstechen von geheimen Informationen aus Akten oder die persönliche Diffamierung von Mitarbeitenden und Abgeordneten. Die Opposition hat bis heute keinerlei Belege für ihre in den letzten drei Jahren lautstark vorgetragenen Vorwürfe gefunden und verstrickt sich jetzt in Diffamierungen und politische Täuschungsmanöver. Eine solche Kaltschnäuzigkeit hat es in den letzten Jahren in der Bürgerschaft nicht gegeben und gibt Anlass zur Sorge über die politische Kultur in unserer Stadt. Die Legende um die angeblich verschwundenen Laptops stellt politisch einen neuen Tiefpunkt in der Arbeit dieses Ausschusses dar.
Fakt ist: Zwei Laptops wurden am 6. Oktober von der Staatsanwaltschaft Köln an den Arbeitsstab des PUA geschickt. Die Geräte wurden ab dem 12. Oktober zur Akteneinsicht im Aktenraum aufbewahrt, der alle Auflagen zur sicheren Verwahrung erfüllt. Sie enthalten mehr als 700.000 E-Mails, die teils Korrespondenz von Bundes- und Landesbehörden beinhalten und von denen nur sehr wenige mit dem Thema Cum-Ex zu tun haben. Der allergrößte Teil dieser E-Mails umfasst Daten und Informationen von Menschen, die mit dem Thema Cum-Ex oder dem PUA nie etwas zu tun hatten – und die darauf vertrauen, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt. Es war folgerichtig, dass die Obleute aller Fraktionen vereinbart hatten, die Einsichtnahme in die E-Mails zu stoppen und zunächst eine Bewertung einzuholen, wie unter Wahrung der Rechte Dritter mit den auf den Laptops enthaltenen Informationen umzugehen ist.
Der Ausschussvorsitzende des PUA hat den Arbeitsstableiter damit beauftragt, die Laptops bis zur endgültigen Klärung sicher zu verwahren. Dies ist unter Auflage aller sicherheitsrelevanten Regularien geschehen und eignet sich in keiner Weise für eine Skandalisierung. Wenn nun der PUA auf Empfehlung des Arbeitsstabes eine Aussortierung sachfremder E-Mails durch Mitarbeitende des Arbeitsstabes, die als Volljuristen die Befähigung zum Richteramt haben, beschließen sollte, ist das ein konstruktives Vorgehen in einer rechtlich zweifelhaften Situation. Auch eine mögliche parteitaktisch motivierte Klage der CDU wird daran nichts ändern.