Am heutigen Freitag, 22. Januar, tritt die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Hamburg in Kraft. Damit setzt der Senat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung vom Mittwoch um.
Trotz eines Rückgangs der Neuinfektionen ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen wurde beschlossen, den sogenannten „Lockdown“ bis mindestens 14. Februar zu verlängern und die bisherigen Maßnahmen zu verschärfen.
Insbesondere gelten ab heute folgende neue Regelungen:
Maskenpflicht
In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.
In Senioren- und Pflegeeinrichtungen bleibt es bei verpflichtenden Schnelltests für Personal und Besucher. Die Beschäftigten müssen beim Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen.
Eine Übersicht zu den medizinischen Masken, die die notwendigen Anforderungen erfüllen, gibt es hier: www.hamburg.de/corona/masken
Bei Verstößen gegen diese erweiterte Maskenpflicht wird während einer Übergangsphase bis zum 31. Januar von einem Bußgeld abgesehen.
Kontaktbeschränkung
Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben. Private Zusammenkünfte müssen sich weiterhin auf eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person beschränken. Die Zahl der Haushalte soll insgesamt konstant und klein gehalten werden. Die Kontakte sollen sich also insgesamt auf so wenig Haushalte wie möglich beschränken.
Home-Office
Der Bund hat eine Verordnung beschlossen, die neue Regelungen für die Arbeitswelt vorsieht (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Zentral ist dabei die neue Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit für Home Office anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
In den Betrieben gelten zudem strengere Arbeitsschutzregelungen hinsichtlich der Abstände zwischen den Beschäftigten sowie der Bildung von festen Arbeitsgruppen und zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, KN95- oder FFP2-Masken).
Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen, wenn Präsenzarbeit erfolgt und die Bedingungen dies erfordern.
Kita
Ab kommenden Montag, 25. Januar, wird in Hamburg statt der eingeschränkten Regelbetreuung die erweiterte Notbetreuung angeboten. Das heißt, grundsätzlich sind Kindertagesstätten außer für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf geschlossen.
Danach wird eine Betreuung sichergestellt für Kinder
- mit dringendem Betreuungsbedarf,
- deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind,
- die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sowie deren Eltern alleinerziehend sind.
Die Darlegungspflicht obliegt den Eltern. Über Details informiert die Sozialbehörde in Kürze separat.
Schule
An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden. Schulen, die aktuell hohe Anmeldequoten haben, gehen in diesem Sinne aktiv auf ihre Elternschaft zu und wirken darauf hin, die hohen Anmeldequoten zu verringern.
Versammlungen
Bei allen Versammlungen gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Versammlungen unter freiem Himmel sind generell nur noch möglich mit bis zu 100 Personen, „Aufzüge“ sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Erlaubnis für Versammlungen mit mehr Personen wird im Einzelfall – unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes – von den zuständigen Behörden erteilt.