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Sachverständigen-Anhörung im Verfassungsausschuss: PUA-Erweiterungsantrag von CDU und Linken ist nicht zustimmungsfähig

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Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft haben am Freitag sieben verschiedene Fachleute den von CDU und Linken vorgelegten Erweiterungsantrag zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Cum-Ex, der eine Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes auf die HSH Nordbank zum Ziel hat, kritisiert. Am 24. August hatte die Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken für eine Überweisung des Antrags in den Verfassungsausschuss gestimmt, nachdem der Erweiterungsantrag erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen hatte.

In der Anhörung am Freitag bekräftigten die sieben Sachverständigen des Untersuchungsausschussrechtes, dass der von CDU und Linken vorgelegte Erweiterungsantrag zahlreiche – mitunter schwerwiegende – Mängel aufweist. Kein einziger Sachverständiger sah den Antrag als in der vorliegenden Fassung zustimmungsfähig an oder empfahl nicht mindestens Änderungen. Die große Mehrheit der Sachverständigen bewertete den Antrag als – zumeist aus mehreren Gründen – verfassungswidrig. Betont wurde, dass bei Verfassungswidrigkeit ein solcher Antrag durch die Bürgerschaft abgelehnt werden „muss“.

Die Sachverständigen unterstrichen zudem, dass bereits ein einzelner verfassungswidriger Punkt zur Verfassungswidrigkeit des gesamten Antrags führe. Die kritisierten Punkte betreffen vor allem die Kompetenzüberschreitung nach dem Bundesstaatsprinzip – sowohl bezüglich des Bundes als auch anderer Bundesländer –, die wiederholte Missachtung des Bestimmtheitsgebotes, die Verletzung von Grundrechten betroffener Dritter und – nach Auffassung Einzelner – auch den Verstoß gegen das Antizipationsverbot durch Vorwegnahme von Ergebnissen und Wertungen. In einer weiteren Sitzung des Verfassungsausschusses am 7. Oktober soll die Anhörung inhaltlich ausgewertet werden.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist kein rechtsfreier Raum. Angesichts der Vielzahl und Schwere der Mängel des Antrags muss sich die PUA-Koalition aus CDU und Linken mittlerweile fragen lassen, ob es hier um ein echtes Aufklärungsinteresse geht oder allein darum, einen PUA bis vor die nächste Bürgerschaftswahl zu strecken. Die Sachverständigen-Anhörung hat zweifelsfrei gezeigt, dass der Erweiterungsantrag der PUA-Koalition in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig ist.

Die CDU, die den Antrag geschrieben hat, weiß das spätestens jetzt. Die Linke, die noch schnell auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist, wird es ebenfalls akzeptieren müssen. Der Ball liegt jetzt bei den Antragstellern, denn sie müssen einen verfassungsmäßigen Antrag vorlegen, nur dann kann überhaupt weiter beraten und abgestimmt werden.

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