Der Deutsche Bundestag hat Ende März mit breiter Mehrheit eine Grundgesetzänderung beschlossen, die den Bundesländern erstmals eine jährliche strukturelle Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des BIP ermöglicht – unabhängig von Konjunktur oder Notlagen. Um dies auch in Hamburg umzusetzen, sollen nun auch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung angepasst werden.
Mit einem Zusatzantrag setzen wir uns gemeinsam mit den Grünen und der CDU dafür ein, dass Hamburg diese neuen finanziellen Spielräume künftig gezielt für zukunftsgerichtete Investitionen vor allem in Forschung, Bildung und Technologietransfer nutzt. Vom Prinzip eines ausgeglichenen Haushaltes soll dabei nicht abgewichen werden.
Hamburg hat in den vergangenen Jahren eine solide und nachhaltige Finanzpolitik betrieben. Deutschland und Hamburg brauchen massive Investitionen in die Infrastruktur, damit wir für die Zukunft weiter gut aufgestellt sind. Mit der Verfassungsänderung und den Anpassungen in der Landeshaushaltsordnung schaffen wir die Spielräume für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Wissenschaft und Technologietransfer, die Hamburg dringend benötigt.
Dabei behalten wir den Grundsatz der doppischen Haushaltsführung bei, der sich in Hamburg bewährt hat. Hamburg hat künftig mehr Möglichkeiten zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen. Kurzfristige konsumtive Ausgaben sind weiter vom Haushalt gedeckt und werden nicht durch Schulden finanziert. Wir werden mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen und weiter am Prinzip des ausgeglichenen Haushalts festhalten.