Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Cum-Ex in der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich gestern mit dem Zwischenbericht des PUA-Arbeitsstabes, der die Ergebnisse aus drei Jahren Ausschussarbeit zusammenfasst, befasst.
Der zentrale Vorwurf im PUA war immer, es habe politische Einflussnahme auf Entscheidungen im Steuerfall Warburg gegeben. Dieser Vorwurf ist falsch und widerlegt. Die Entscheidung, die Steuern aus den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank zurückzufordern wurde 2016 von acht Personen aus dem Finanzamt für Großunternehmen und der Finanzbehörde getroffen. Diese haben allesamt in ihrer Zeugenbefragung im PUA erklärt: „Niemand hat uns politisch beeinflusst“. Der Entscheidung lag eine rechtliche, keine politische Bewertung zugrunde. Wer anderes behauptet, bezichtigt diese Zeugen, vor dem PUA gelogen zu haben.
Im März 2022 hat der im entscheidenden Zeitraum 2016/2017 zuständige Staatsanwalt aus Köln vor dem PUA ausdrücklich erklärt, dass zum Zeitpunkt seiner Ermittlungstätigkeit noch keine ausreichenden Beweismittel vorgelegen haben, um die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank zu belegen. Daher sei er mit der damaligen Entscheidung der Steuerverwaltung „absolut d’accord“ – also absolut einverstanden – gewesen. Wer weiter den Vorwurf eines politisch beeinflussten Steuerverfahrens erhebt, der behauptet damit, dass auch dieser Zeuge gelogen hat.
Gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher hat es in der Sache dutzende Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften Köln und Hamburg gegeben. Beide Staatsanwaltschaften haben jeweils im Dezember 2022 bereits einen Anfangsverdacht für die in den Anzeigen formulierten Vorwürfe verneint. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hat im Februar 2023 noch einmal klargestellt, dass kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz wegen Falschaussage besteht und damit den gleichlautenden Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. Wer weiter den Vorwurf einer strafbaren Einflussnahme von Peter Tschentscher oder Olaf Scholz auf das Steuerverfahren Warburg erhebt, der erhebt damit auch den Vorwurf, dass zwei Staatsanwaltschaften unabhängig voneinander diese Einflussnahme decken.
Es bleibt festzuhalten: Wer den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf das Steuerverfahren Warburg weiter öffentlich erhebt, behauptet, dass acht Beschäftigte der Steuerverwaltung Hamburg, zwei Staatsanwaltschaften in Hamburg und Köln und ein Oberstaatsanwalt zusammengewirkt und gewissermaßen einen Unrechtspakt geschlossen haben, um dies zu vertuschen. Wer diese Geschichte erzählt, verbreitet die Unwahrheit.