Das Landgericht Bonn hat jetzt einen ehemaligen Angestellten der Warburg Bank zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Grund hierfür sind die Cum-Ex-Geschäfte der Bank.
Aufgrund der vom Hamburger Finanzamt erlassenen Änderungsbescheide wurde die Zahlungsverjährung der Steuerrückforderungen Ende 2016 neu in Gang gesetzt. Später hat das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 18. März 2020 ausdrücklich festgestellt, dass keine Verjährung der Steuerrückforderung eingetreten ist. Mittlerweile hat die Bank alle Cum-Ex-Gelder plus Zinsen zurückgezahlt, so dass Hamburg kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Die Haftstrafe ist ein konsequentes Urteil, das sehr deutlich macht, dass Cum-Ex-Geschäfte schwere Verbrechen sind. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind von Finanzinstituten massiv betrogen worden und ich bin froh, dass dieses Verhalten nun erneut strafrechtlich geahndet wird. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Beteiligten sich ihrer strafrechtlichen Verantwortung stellen müssen.
Klar ist aber auch, dass das Warburg-Verfahren nur ein Anfang ist: Justiz und Ermittlungsbehörden müssen weiterhin allen Spuren nachgehen, damit die massiven Betrügereien der Geldinstitute aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.