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„Cum-Ex“: Erklärung der Warburg-Beistände ist ein leicht erkennbarer und konstruierter Ablenkungs- und Befreiungsversuch

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In der jüngsten Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft haben die Betroffenenbeistände von Dr. Christian Olearius und Max Warburg eine Erklärung der Warburg-Verantwortlichen verlesen, deren offensichtliches Ziel das Ablenken von eigener strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu sein scheint.

Diese Erklärung der Warburg-Betroffenenbeistände war ein verbaler Rundumschlag gegen alles und jeden – und ein leicht erkennbarer Ablenkungs- und Befreiungsversuch in eigener strafrechtlicher Sache. Vermeintliche Widersprüche wirken äußerst konstruiert. Dass sich der Großteil der Ausführungen der Betroffenenbeistände um die HSH-Nordbank drehte, spricht Bände.

Hintergrund

Seit Ende 2020 untersucht der Parlamentarische Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, ob es eine politische Einflussnahme auf die Entscheidung der Steuerverwaltung im Fall Warburg gegeben hat. Dies haben alle bisher im Ausschuss befragten Zeuginnen und Zeugen ausnahmslos verneint. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung Ende Juli 2021 endlich mehr Rechtsklarheit in das komplizierte System der Cum-Ex-Geschäfte gebracht. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank ist nun höchstrichterlich festgestellt. Die Bank hat alle Cum-Ex-Gelder plus Zinsen in Millionenhöhe zurückgezahlt, sodass Hamburg kein finanzieller Schaden entstanden ist.

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