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Aktuelles aus der Bürgerschaft: 80 Jahre Bürgerschaft, Naturkundemuseum, Wärmewende, Stärkung Ehrenamt, Begrenzung Indexmieten, Ukrainisch im Abitur

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Gestern hat die Bürgerschaft mit einer Feierstunde ihr 80-jähriges Bestehen gewürdigt. Seit dem demokratischen Neubeginn im Jahr 1946 ist sie der zentrale Ort parlamentarischer Demokratie in unserer Stadt.

Zwei Redebeiträge haben dabei besonders deutlich gemacht, was dieses Jubiläum bedeutet:

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit erinnerte daran, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Geschichte bedeute auch Verantwortung – gerade angesichts der Bedrohungen, denen unsere Demokratie von innen und außen ausgesetzt ist. Die Kraft unserer Demokratie liege darin, sich diesen Bedrohungen entgegenzustellen.

Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, betonte in ihrer Festrede die Bedeutung einer lebendigen demokratischen Kultur. Im Parlament werde durch kontroverse Debatten und den Austausch von Argumenten um den besten Weg für die Zukunft gerungen. Diese Kultur verdiene Dank und Respekt. Beiden Rednerinnen ist zuzustimmen: Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Positionen fair miteinander streiten, Entscheidungen gemeinsam verantwortet und demokratische Grundwerte aktiv verteidigt werden.

Unser SPD-Fraktionsvorsitzender Dirk Kienscherf dazu:

„80 Jahre frei gewählte Bürgerschaft stehen für acht Jahrzehnte demokratische Verantwortung in unserer Stadt. Hier wird gestritten, entschieden und um den richtigen Weg für Hamburg gerungen. Genau das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Ein starkes Parlament gibt unterschiedlichen Stimmen Raum, kontrolliert die Regierung und trifft Entscheidungen, die das Leben der Menschen ganz konkret prägen. Dieses Jubiläum erinnert uns daran, welchen Wert unsere demokratischen Institutionen haben und wie wichtig es ist, sie entschlossen zu schützen.“

In der Aktuellen Stunde ging es dann um die mögliche Realisierung eines Naturkundemuseums in Hamburg. Die CDU hatte das Thema zur Debatte angemeldet, nachdem in den vergangenen Tagen Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Grünen für Irritationen gesorgt hatten.

Doch schon vor der Themenanmeldung zur Aktuellen Stunde hatte die grüne Fraktionsspitze eine Korrektur und deutliche Klarstellung ihrer Haltung zum Naturkundemuseum veröffentlicht, insofern laufen die Vorwürfe der CDU komplett ins Leere.

Für unsere Fraktion stellte unser Vorsitzender Dirk Kienscherf klar, dass das laufende Prüfverfahren zum Naturkundemuseum weitergeführt wird. Auch unser Koalitionspartner betonte noch einmal ausdrücklich, dass das von der Wissenschaftsbehörde angestoßene und von der Bürgerschaft einstimmig beschlossene Verfahren weiterverfolgt werden soll.

Ein Naturkundemuseum kann für Hamburg ein bedeutendes Wissenschafts- und Bildungsprojekt sein. Es bietet Chancen für die Biodiversitätsforschung und kann insbesondere Kindern und Jugendlichen Themen wie Evolution und Klimafolgen näherbringen. Gleichzeitig muss verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgegangen werden. Deshalb braucht es eine sorgfältige Prüfung der Kosten und des Nutzens sowie eine kritische Betrachtung möglicher Standorte. Der Senat bereitet diese Grundlagen derzeit vor. Anschließend wird die Bürgerschaft über das weitere Vorgehen beraten und auf einer fundierten Grundlage entscheiden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Wärmewende in Hamburg. In den kommenden 15 Jahren sollen mehr als 1.500 öffentliche Gebäude auf eine erneuerbare Wärmeversorgung umgestellt werden, das haben wir in der Sitzung mit einem Antrag beschlossen.

Wo kein Fernwärmeanschluss vorgesehen ist, spielen Wärmepumpen eine zentrale Rolle. Wir wollen den Ausbau besser koordinieren und wirtschaftlicher gestalten. Zunächst soll geprüft werden, welche Gebäude das städtische Unternehmen HKE in den kommenden fünf Jahren mit Wärmepumpen ausstatten kann. Für weitere geeignete Gebäude soll untersucht werden, ob sie zu größeren Projekten gebündelt und gemeinsam ausgeschrieben werden können. Auch die Kombination mit Batteriespeichern soll in den Blick genommen werden. Das Ziel ist, die Umstellung planvoll voranzubringen, Synergien zu nutzen und öffentliche Mittel möglichst effizient einzusetzen. Die Stadt soll bei der klimafreundlichen Wärmeversorgung ihrer eigenen Gebäude weiter vorangehen.

Auch das freiwillige Engagement in Hamburg soll bessere Rahmenbedingungen erhalten, auch das haben wir mit einem Antrag auf den Weg gebracht.

Rund jeder dritte Mensch in unserer Stadt engagiert sich ehrenamtlich – im Sportverein, in sozialen Einrichtungen, in der Nachbarschaft oder in Initiativen. Dieses Engagement ist unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen deshalb die Hamburger Engagementstrategie aus dem Jahr 2019 weiterentwickeln. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess sollen Engagierte, Vereine, Organisationen, Fachbehörden und Bezirke ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen können. Im Mittelpunkt stehen niedrigschwellige Zugänge, weniger Bürokratie, bessere Möglichkeiten zur Qualifizierung und Vernetzung sowie mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement. Außerdem sollen Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Behinderung stärker einbezogen werden. Gerade mit Blick auf die vielen Vereine und Initiativen in unseren Stadtteilen ist das ein wichtiges Anliegen. Ob im Sport, in der Kinder- und Jugendarbeit oder bei Stadtteilfesten: Ohne ehrenamtlichen Einsatz wäre vieles von dem, was unser Zusammenleben ausmacht, nicht möglich.

Mit einem weiteren Antrag wollen wir Indexmieten wirksam begrenzen, indem wir die neue Bundesregelung in Hamburg unverzüglich umsetzen.

In Phasen hoher Inflation können Indexmieten viele Menschen finanziell stark belasten. Aktuell arbeitet der Bund daher an einer stärkeren gesetzlichen Begrenzung von Indexmieten. Wir wollen die geplante Neuregelung unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten auch in Hamburg anwenden.

Wer eine Indexmiete hat, spürt hohe Inflation oft doppelt: Lebensmittel und Energie werden teurer und gleichzeitig kann auch die eigene Miete deutlich steigen. Genau deshalb haben wir bereits 2022 von Hamburg aus eine Reform der Indexmieten angestoßen. Dass der Bund jetzt endlich eine Dämpfung vorsieht, ist ein wichtiger Schritt für die betroffenen Mieter/-innen. Wenn die neuen Möglichkeiten in Kraft treten, werden wir sie in Hamburg vom ersten Tag an nutzen und die notwendige Rechtsverordnung frühzeitig vorbereiten.

Gleichzeitig bleibt unsere weitergehende Forderung bestehen: Wir wollen eine echte Kappungsgrenze für Indexmieten von höchstens 3,5 Prozent pro Jahr. Gerade in Zeiten hoher Inflation müssen Mieter/-innen wirksamer vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden. Steigende Preise dürfen nicht eins zu eins auf die Miete durchschlagen.“

Hintergrund

Bei Indexmietverträgen ist die mögliche Mieterhöhung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Der Gesetzentwurf des Bundes sieht künftig einen Dämpfungsmechanismus für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt vor: Steigt der Verbraucherpreisindex innerhalb eines Jahres um mehr als drei Prozent, soll der darüberhinausgehende Teil nur noch zur Hälfte bei der Berechnung der Mieterhöhung berücksichtigt werden. Bei einer Inflation von 3,5 Prozent könnte die Miete damit um höchstens 3,25 Prozent steigen, bei 6,9 Prozent wären es 4,95 Prozent.

Damit die neue Regelung nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes in Hamburg angewendet werden kann, muss das Land eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Rot-Grün will diese frühzeitig vorbereiten und auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet erstrecken, soweit die bundesrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Gleichzeitig halten die Regierungsfraktionen an ihrer weitergehenden Forderung nach einer echten Kappungsgrenze für Indexmieten von höchstens 3,5 Prozent pro Jahr fest. Eine solche feste Obergrenze ist im aktuellen Gesetzentwurf des Bundes nicht vorgesehen.

Und: Mit einem Antrag bringen wir die die Einführung von Ukrainisch als Abiturprüfungsfach in Hamburg auf den Weg. Dazu soll die Schulbehörde einen Rahmenplan erarbeiten.

Zudem soll die Anerkennung auf Bundesebene vorangetrieben und die Verfügbarkeit ausreichend qualifizierter Lehrkräfte sichergestellt werden. Bislang kann Ukrainisch in der Oberstufe bereits belegt, aber noch nicht als Abiturprüfungsfach gewählt werden.

Mehrsprachigkeit ist eine Stärke und gehört längst zum Alltag an Hamburgs Schulen. Viele ukrainische und ukrainischstämmige Schüler/-innen sprechen Ukrainisch auf hohem Niveau und vertiefen ihre Sprachkenntnisse bereits im Unterricht. Deshalb ist es nur konsequent, ihnen künftig auch die Möglichkeit zu geben, Ukrainisch als Prüfungsfach im Abitur zu wählen.

Viele andere Herkunftssprachen können in Hamburg bereits als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Ukrainisch soll hier künftig gleichziehen. Dafür brauchen wir einen verlässlichen Rahmenplan, ausreichend qualifizierte Lehrkräfte und die notwendigen Absprachen auf Bundesebene. So erweitern wir die Wahlmöglichkeiten im Abitur und erkennen zugleich die sprachlichen Kompetenzen an, die viele junge Menschen mitbringen.“

Hintergrund

Im Schuljahr 2024/25 besuchten 5.550 ukrainischsprachige Kinder und Jugendliche Hamburger Schulen. Aktuell bieten neun Schulen insgesamt 19 Ukrainisch-Kurse an, die von neun Lehrkräften unterrichtet werden. In der Sekundarstufe II kann Ukrainisch bereits als zusätzliches Fach, weitere Sprache oder Kernfach gewählt werden. Für eine Zulassung als Abiturprüfungsfach muss Hamburg einen Rahmenplan erarbeiten, ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stellen und sich für eine entsprechende Abstimmung auf Ebene der Kultusministerkonferenz einsetzen.

Weitere Informationen und Pressemitteilungen gibt es hier:

https://www.spd-fraktion-hamburg.de/presse/pressemitteilungen

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