In der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch wurde über die aktuelle Änderung – die neununddreißigste – „Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ debattiert. Parallel zur Sitzung hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Diese sogenannte „Bundes-Notbremse“ sieht bundesweit einheitliche Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vor, sobald bestimmte Inzidenzwerte erreicht werden. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sollen nächtliche Ausgangssperren in Kraft treten. Bei einem Wert bis zu 150 dürfen Geschäfte ihren Kunden noch das Einkaufen per Terminvergabe anbieten – vorausgesetzt, die Kunden lassen sich vorher testen. Und ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 müssen die Schulen wieder zum Distanzunterricht zurückkehren.
Die „Bundes-Notbremse“ wurde dann gestern vom Bundesrat abgesegnet, damit gelten die neuen Regelungen vorerst bis Ende Juni.
Diese bundeseinheitliche Regelung im Kampf gegen das Corona-Virus ist aus unserer Sicht notwendig, vor allem, wenn wir uns den bundesweiten Flickenteppich und die davoneilenden Inzidenzen in einigen Bundesländern und Großstädten anschauen.
In Hamburg haben wir in den vergangenen drei Wochen die Zahl der verabreichten Impfdosen in Hamburg von 304.000 auf 453.000 steigern können. Im gleichen Zeitraum ist die Inzidenz in Hamburg von 160 auf 134 gesunken. Damit stimmt die Richtung. Die Zahlen zeigen zudem, dass die Ausgangsbeschränkung im Zusammenspiel mit anderen erlassenen Maßnahmen ihre Wirkung nicht verfehlt hat.
Alle Maßnahmen, die Hamburg vor drei Wochen getroffen hat, finden sich im Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder. Damit bedeutet das Gesetz für Hamburg keine wesentlichen Neuerungen. Anders als der Bund bleiben wir jedoch bei unserem zum Teil strengeren Vorgehen. Die Entwicklung der vergangenen Wochen stützt unseren Kurs. Als Gesellschaft müssen wir weiter zusammen- und uns an die Regeln halten. Testen und Impfen bleiben der Schlüssel für offene Kitas und Schulen, Gastronomie, Kultur und Sport.
Des Weiteren ging es um die aktuelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir wollen ermitteln, wie gut die sozialräumlichen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Hamburg greifen. Und um mögliche Unterschiede zwischen den Bezirken aufzuzeigen, wollen wir eine empirische Studie durchführen lassen, einen entsprechenden Antrag dazu haben wir auf den Weg gebracht.
Und noch einmal Corona: Gemeinsam mit dem Bund hat der Hamburger Senat in dieser Woche knapp 40 Millionen Euro für Hamburgs Wirtschaft auf den Weg gebracht, auf unseren Antrag hin. Da einzelne Unternehmen aufgrund von speziellen Fallkonstellationen bisher unter dem Radar des Corona-Hilfsfonds blieben, haben Bund und Länder sich auf eine Erweiterung des Schutzschirms geeinigt. Der Hamburger Senat hat somit jetzt die Finanzierung seines Anteils von rund 19 Millionen Euro beschlossen.
Im Bereich Umwelt- und Naturschutz haben wir den Senat mit einem Antrag ersucht, die Einhaltung der Düngeverordnung im landwirtschaftlichen Bereich auch über Landesgrenzen hinweg mit einem engen Monitoring zu begleiten. Dabei sollen insbesondere die Ursachen für Verunreinigungen untersucht und Nitrateinträge, die die Wasserqualität belasten, vermieden werden.
Ferner haben wir uns für die Fortführung eines Hilfsangebots eingesetzt, mit dem Prostituierte, die aufgrund des Lockdowns und des Verbots sexueller Dienstleistungen ihre Wohnung verloren haben, vor Obdachlosigkeit bewahrt werden.
Und: Wir haben einen Antrag für effektiven Tierschutz auf Hamburgs Wochenmärkten auf den Weg gebracht. Damit wird der Senat ersucht, ein Verkaufsverbot von lebenden Tieren auf Märkten zu prüfen. Insbesondere auf dem Hamburger Fischmarkt werden lebende Tiere wie Hühner, Kaninchen oder Meerschweinchen zum Verkauf angeboten.
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