Im Rahmen der Aktuellen Stunde hat die Bürgerschaft in der jüngsten Sitzung das Thema debattiert: „Neunzig Jahre Machtübernahme in Hamburg: Warum wir aus der Geschichte lernen und unsere demokratische Freiheit auch heute noch aktiv schützen müssen“. Der Schutz der Demokratie und die Bekämpfung des Rechtsextremismus sind unsere zentralen Ziele, die in Hamburg durch viele Maßnahmen wie das Landesprogramm „Stadt mit Courage“, zusätzliches Personal im polizeilichen Staatsschutz und einer Spezialeinheit zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet für den Kampf gegen Rechts unterstützt werden.
Am 8. März 1933 wurde damals in der Bürgerschaft ohne die zuvor ausgeschlossenen Abgeordneten von SPD und KPD ein NS-Senat aufgetsellt. Die bürgerlichen Parteien beugten sich dem massiven Druck und erklärten sich zu einer Koalition mit den Nationalsozialisten bereit.
Die Verbrechen der NS-Diktatur sind in ihrer Brutalität und ihrem Ausmaß unvergleichbar. Verfolgung, der Holocaust und ein Weltkrieg mit weit über 50 Millionen Toten stehen für einen nie dagewesenen Zivilisationsbruch und sind unauslöschlicher Teil unserer Geschichte. Allen, die Verbrechen leugnen, kleinreden oder zu relativieren versuchen, haben wir deutlich zum Ausdruck gebracht: Sie werden immer auf den entschiedenen Widerstand der demokratischen Mehrheit in diesem Haus und in dieser Stadt treffen – denn es sind Angriffe auf die Grundfesten unserer Demokratie.
Die Werte unserer Demokratie müssen stets neu erlernt werden, deshalb kommt der Erinnerungskultur eine immer größere Bedeutung zu. Außerdem muss der Rechtsextremismus weiterhin entschieden bekämpft werden, und wir sind in Hamburg mit unseren Maßnahmen ein Vorreiter in Deutschland.
Den Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden wir insofern auch als Staatsziel in der Hamburgischen Verfassung aufnehmen. Neben einem Bekenntnis zu Europa und Kinderrechten wird in der Präambel auch festgehalten werden, dass die Stadt „sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus“ entgegenstellt.
Des Weiteren haben wir eine Reform der Kriterien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf den Weg gebracht. Bei uns in Hamburg beschafft die öffentliche Hand – Fachbehörden, Bezirke, Landesbetriebe, Hochschulen und öffentliche Unternehmen – jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 340 Millionen Euro. Wir sehen uns dabei in der Verantwortung, den Aspekten der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen. Deshalb haben wir den Senat ersucht, die zentralen Ziele des Fairen Handels, der Guten Arbeit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes weiter voranzubringen und noch stärker im städtischen Beschaffungswesen umzusetzen.
Dazu gehören für uns u. a. ein effizientes Nachhaltigkeitsmonitoring, der Ausbau des Warengruppenmanagements, die Weiterentwicklung von Informations- und Weiterbildungsangeboten zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung sowie die Stärkung der Beratungsarbeit durch die Kompetenzstelle Nachhaltigkeit.
Zudem wollen wir uns als Stadt selbst verpflichten, dass nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die ihre Beschäftigten gemäß den geltenden Tarifverträgen entlohnen. Damit setzen wir einen starken Impuls für eine höhere Tarifbindung und gehen voran.
Nicht zuletzt ist ein weiteres wichtiges Leitbild unserer Politik „Stadt der Guten Arbeit“ – dafür stehen wir und für eine faire, soziale Marktwirtschaft.
Ein weiteres, ganz wichtiges Thema für uns ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Mit dem „Budget für Arbeit“ haben wir schon Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung regulär beschäftigen, bislang unterstützt. Diese Möglichkeit wird jedoch zu wenig genutzt, und daher beauftragen den Senat, stärker auf das Instrument und seine Potenziale aufmerksam zu machen und auch öffentliche Unternehmen diesbezüglich zu beraten.
Das „Budget für Arbeit“ ist eine Eingliederungshilfeleistung, die Menschen mit Behinderung und Arbeitgebenden Fördermöglichkeiten – darunter insbesondere hohe Lohnkostenzuschüsse – für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Betrieben des regulären Arbeitsmarktes ermöglichen. Damit stellt es eine Alternative zur Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und bei anderen Leistungsanbietern für Menschen dar. Das „Budget für Arbeit“ ist ein zentrales Instrument zur Inklusion am Arbeitsmarkt.
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