Der Klimaschutz war das Top-Thema in der Aktuellen Stunde der gestrigen Bürgerschaftssitzung. Im Koalitionsvertrag mit den Grünen haben wir uns dem Ziel verpflichtet, Hamburg in den nächsten Jahrzehnten zur klimaneutralen Stadt weiter zu entwickeln. Dazu gehört, dass der Kohleausstieg in Hamburg bis spätestens 2030 erfolgen und der Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme vorangetrieben wird.
Am Standort des Kohlekraftwerks Moorburg soll ein innovativer sogenannter „Green Energy Hub“ entstehen, zu dem unter anderem ein Elektrolyseur mit 100 Megawatt an skalierbarer Leistung gehören wird. Auch am Standort des Kraftwerks Tiefstack ist mittlerweile ein Beteiligungsverfahren für den Ausstieg aus der Kohle angelaufen. Ein weiterer Baustein kann die Geothermie, also Nutzung der Erdwärme werden, dazu werden Probebohrungen in Wilhelmsburg durchgeführt.
Zusätzlich wollen wir durch neue und klimafreundliche Technologien Arbeitsplätze, z. B. in der Gebäude- und Umwelttechnik, sichern und schaffen. Mit dem Plan, Hamburg zu einem der wichtigsten Standorte der Wasserstoff-Industrie zu entwickeln, legen wir im Hamburger Hafen die Grundlage für eine saubere und nachhaltige Industrie der Zukunft.
Und: Wir haben uns verpflichtet, das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Es geht dabei darum, den menschengemachten globalen Temperaturanstieg durch den Treibhauseffekt auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, vom Beginn der Industrialisierung um 1850 bis zum Jahr 2100 gerechnet. Für Hamburg bedeutet ein Erreichen dieses Ziels ein angenehmes Stadtklima, sichere Ernten im Alten Land, weniger Hochwassergefahr und gesunde Wälder und Grünflächen. Schon eine höhere Zahl hinter dem Komma würde das gefährden.
Ebenso wichtig ist es für uns, Klimaschutz sozialverträglich umzusetzen. Kohlefreie Fernwärme gibt es in Hamburg mit dem Versprechen der Preisstabilität. So werden unsere Heizungen nicht zu Belastungen, sondern zu einem sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz – und der darf keine Frage des Geldbeutels sein.
Des Weiteren haben wir einen Antrag auf den Weg gebracht, mit dem die Corona-Hilfsangebote für den besonders betroffenen Einzelhandel zeitnah ausgeweitet werden sollen. U. a. sollen Hilfslücken durch den neuen Härtefallfonds geschlossen und unterstützende Liquiditätskredite sowie die gebührenfreie Nutzung von Außenverkaufsflächen in 2021 gewährt werden. Zudem soll es einen Neustartfonds für Interessengemeinschaften in City und Zentren in Höhe von einer Million Euro geben. Um Leerständen vorzubeugen, sollen Kultur- und Finanzbehörde darüber hinaus einen Fonds für Mietzuschüsse aus den Corona-Mitteln des Haushalts bereitstellen, die eine kulturelle und kreative Zwischennutzung wie etwa Pop-Up-Stores ermöglichen.
Ein weiteres Thema war die Fortschreibung der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie: Auch dazu haben wir einen Antrag eingebracht, um das bisher schon wirksame Konzept noch zu erweitern und zu verbessern. Dabei sollen z. B. Probleme der strukturellen und Mehrfachdiskriminierung noch weiter in den Blick zu genommen und bestehende Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht geschlossen werden. Und auch die Perspektiven aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Antidiskriminierungs-Beratungsstellen sollen noch besser zusammengeführt werden.
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