In der gestrigen Sitzung wurde erst einmal intensiv die aktuelle Änderung der sogenannten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung debattiert.
Unsere Haltung dabei ist klar: In Deutschland gibt es über hat 53.000 Todesfälle, mehr als 1.000 davon aus Hamburg. Diese Zahlen machen einmal mehr sehr deutlich, worum es geht, wenn die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten neue Maßnahmen beschließt.
Zwar haben wir leicht sinkende Infektionszahlen und die Maßnahmen scheinen endlich wieder zu greifen. Doch vor dem Hintergrund neuer Virusmutationen kann der Schein trügen. Es kommt weiterhin auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an. Deshalb ist es richtig, dass der Senat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz konsequent und schnell umgesetzt hat.
Mit dem Bekenntnis zum Homeoffice und der verpflichteten Anwendung von medizinischen Masken beim Einkaufen oder im ÖPNV haben wir weitere sinnvolle Verbesserungen etabliert. Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig oder ungeduldig werden. Insbesondere auch für die Frage nach Lockerung der Maßnahmen ist es leider noch viel zu früh.
In dieser Hinsicht hat unser Nachbar, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit seinem Stufenplan eines Ausstiegsszenarios für erhebliche Unruhe gesorgt.
Deshalb hier ein Statement unseres Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher dazu:
„Es ist jetzt nicht die Zeit für Lockerungen. Ich gehe davon aus, dass der Lockdown über den 14. Februar hinaus fortgeführt werden muss. Die Infektionszahlen sind bisher nicht ausreichend zurückgegangen. Einen Automatismus für die Aufhebung von Einschränkungen sollte es nicht geben. Zunächst müssen wir einen Überblick über das Auftreten neuer Virusmutationen und eine fundierte Einschätzung zu ihren Auswirkungen auf die Infektionsdynamik haben. Erst auf dieser Grundlage kann ein Öffnungskonzept beschlossen werden. Bei der Entscheidung über den Zeitpunkt und die Schrittfolge von Lockerungen müssen neben der 7-Tage-Inzidenz weitere Indikatoren der Pandemielage einbezogen werden, zum Beispiel der R-Wert, die Zahl der stationären COVID-19-Patienten, die Auslastung der Intensivstationen und der Fortschritt der Impfungen.“
Ein wichtiger Baustein in diesem Zusammenhang ist das verpflichtete Tragen von medizinischen Masken in vielen öffentlichen Bereichen. Der Senat hat deshalb für Menschen, die nach SGB II, SGB XII und AsylbLG Sozialleistungen beziehen, einen Zuschuss beschlossen, um die Mehrkosten zu decken. Dieser beträgt für die Monate Februar und März 2021 insgesamt 20 Euro.
Und: Mit einem Zusatzantrag haben wir den Senat ersucht, die Möglichkeiten zur Ausweitung der Zuschüsse auf Wohngeldempfängerinnen und ‑empfänger zu prüfen.
Viele einkommensschwache Haushalte haben ebenfalls wenig Geld, müssen aber dank Wohngeld keine Grundsicherung beantragen. Wir wollen deshalb prüfen lassen, ob diese Haushalte, von denen es aktuell 13.000 in Hamburg gibt, ebenfalls einen finanziellen Zuschuss erhalten können.
Zudem soll der Senat zeitnah über die Möglichkeiten zur Beschaffung, Wiederverwendung und vor allem auch Nutzung breit aufklären. Auch medizinische Masken bringen den versprochen Schutz nur, wenn sie richtig getragen werden. Es ist daher sinnvoll, dass die Stadt erneut über den richtigen Gebrauch und die Anwendung der Masken informiert.
Zusammengefasst:
Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass Menschen, die ohnehin schon weniger Geld zur Verfügung haben als andere, sich nun auch noch Sorgen machen müssen, im Einzelhandel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln abgewiesen zu werden, weil sie sich keine medizinische Maske leisten können.
Dafür werden erst einmal mehr als 3,7 Mio. Euro aus Corona-Mitteln in die Hand genommen. Für den weiteren Jahresverlauf wäre es aber angebracht, wenn der Bund hier einen Rahmen für eine Unterstützung schaffen kann. Unser Arbeitsminister Hubertus Heil hat hierzu einen entsprechenden Vorstoß unternommen, dem die Bundesregierung insgesamt folgen sollte.
In dieser Woche wurde von unserer Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt auch die Bilanz der Wohnraumförderung sowie Neuerungen im Förderprogramm für sozial gebundene Wohnungen vorgestellt.
Mit rund 3470 fertiggestellten Sozialwohnungen kann sich diese Bilanz mehr als sehen lassen, und für 2021 und 2022 stehen insgesamt 653 Millionen Euro Fördersumme bereit.
Aus unserer Sicht ist es völlig richtig, auch in schwierigen Zeiten den Wohnungsmarkt weiter im Fokus zu haben und Neubauten zu fördern, insbesondere für Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen.
Auch das Winternotprogramm zum Schutz von Wohnungslosen in den Wintermonaten ist gerade in Pandemie-Zeiten ein wichtiges Angebot.
Mit einem umfassenden Corona-Schutzkonzept sowie einer pandemiegerechten, lockeren Belegung bei 70 Prozent Auslastung hat das Programm die Corona-Pandemie bisher gut bewältigt, teilt der Senat mit. Seit November wurden lediglich 14 vereinzelte Corona-Infektionen festgestellt.
Weitere Informationen zu diesen und anderen Themen gibt es hier:
https://www.spd-fraktion-hamburg.de/presse/pressemitteilungen.html