Soziale Wohnungspolitik ist für uns eine der wichtigsten Aufgaben, und in den letzten Wochen war das unser zentrales Thema.
In der aktuellen Bürgerschaftssitzung haben wir in erster Lesung die Verankerung einer sozialen Wohnungs- und gemeinwohlorientierten Bodenpolitik in der Hamburgischen Verfassung auf den Weg gebracht. Unser Gesetzentwurf ist Teil der Vereinbarung mit den Volksinitiativen „Boden & Miete“ und knüpft zugleich an unsere bisherige soziale Wohnungs- und Bodenpolitik der letzten Jahre an.
Im Bereich der Wohnungsversorgung wird die Stadt künftig verfassungsrechtliche Verantwortung übernehmen und durch Innenentwicklung und mit Ausweisung neuer Flächen aktiv ausreichend bezahlbaren Wohnraum inklusive sozialer und gewerblicher Infrastruktur schaffen. Zugleich werden deutlich mehr Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
Im Bereich der Bodenpolitik ist die Verfassungsänderung für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik eine konsequente Fortsetzung der 2019 getroffenen Grundsatzentscheidung, städtische Flächen für Wohnen grundsätzlich nur noch in Erbpacht zu vergeben. In größeren Stadtentwicklungsgebieten bleiben in Einzelfällen auch weiterhin Grundstücksverkäufe möglich. Durch die Privatisierungsbremse wird sich der Anteil städtischer Flächen in den nächsten Jahren erhöhen. Hamburg bleibt damit im Bereich der Stadtentwicklung langfristig handlungsfähig und kann der Spekulation mit Grund und Boden entgegenwirken.
Mit der zweiten und finalen Lesung am 13. April kommt dann ein über zweijähriger Beratungsprozess über die Verfassungsänderung zu einem erfolgreichen Abschluss.
Des Weiteren setzen wir uns für einen besseren Mieterschutz ein. Mit einem Antrag haben wir den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Mieterhöhungsbremse von elf Prozent innerhalb von drei Jahren einzusetzen. Bisher gilt in Hamburg die sogenannte Kappungsgrenze von 15 Prozent, im Bund liegt sie sogar bei 20 Prozent.
Die Hamburger Verordnung, welche die Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt, läuft zudem im August aus. Daher sieht unser Antrag ebenso eine fünfjährige Verlängerung dieser Verordnung vor, um nicht auf die bisher unzureichenden Bundesziele zurückzufallen.
Zudem hat der Senat beschlossen, die Einkommensgrenzen für den ersten und zweiten Förderweg zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins für eine Sozialwohnung deutlich anzuheben. Damit wird der allgemeinen Preissteigerung sowie der Einkommensentwicklung in Hamburg Rechnung getragen. Zukünftig können 38 Prozent der Hamburger Haushalte einen Berechtigungsschein im ersten Förderweg und 55 Prozent der Hamburger Haushalte im zweiten Förderweg erhalten. Die Verordnung tritt am 15. April 2023 in Kraft.
Im Zuge der Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets wollen wir Studierende besonders unterstützen. Damit auch dies Gruppe vom neuen, einheitlichen Fahrschein profitieren, haben wir den Senat aufgefordert, sich im Bund für die Überführung der beliebten Semestertickets in das Deutschlandtickets einzusetzen. Dies soll in Form eines bundesweiten Solidarmodells umgesetzt werden. Als Preis sind rund 30 Euro vorgesehen, anvisierter Startzeitpunkt ist der Beginn des Wintersemesters am 1. Oktober. Bis dahin soll es eine Upgrade-Lösung geben: Für rund 18 Euro pro Monat können Studierende ihr Semesterticket zu einem Deutschlandticket umwandeln.
Und nicht zuletzt werden wir weitere 700.000 Euro in die Barrierefreiheit von öffentlichen Toiletten investieren. Wir setzen uns daher für die Einrichtung von inklusiven Toiletten – sogenannten „Toiletten für alle“ – in den Bezirken ein. Das Vorhaben soll aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2030 unterstützt werden.
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