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Aktuelles aus der Bürgerschaft: Verfassungsänderung für bezahlbares Wohnen, wissenschaftliche Aufarbeitung der NSU-Morde, Verbesserung der sozialen Infrastruktur in den Bezirken

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In der aktuellen Bürgerschaftssitzung haben wir nun die Hamburger Verfassung um wohnungsbaupolitische Ziele erweitert: Künftig wird es in den Paragrafen 72 und 73 heißen, dass die Hansestadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die „Schaffung, die Erhaltung und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen“ fördert und unterstützt. Zudem wird durch die Verfassung geregelt, dass die Stadt Grundstücke, die für den Wohnungsbau gedacht sind, nicht mehr an Dritte verkaufen darf, sondern die Rechte, darauf Wohnungen zu bauen, nur noch im Erbbaurecht vergibt.

Die Verfassungsänderung geht auf eine Einigung unserer Regierungskoalition mit den Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden und Miete“ zurück. Die Initiativen hatten im Jahr 2020 erfolgreich die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid genommen und seitdem mit den Regierungsfraktionen über gemeinsame Ziele verhandelt.

Trotz Kritik aus Reihen der Opposition und Wohnungswirtschaft wollen wir damit langfristig absichern, dass es keinen Ausverkauf städtischer Flächen in unserer Stadt gibt. Wohnraum sei für uns kein beliebiges Gut, wir müssen alles dafür tun, dass jeder Mensch Wohnraum in dieser Stadt findet.

Und: Durch die Verfassungsänderung wird es auch für spätere Stadtregierungen möglich sein, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu realisieren. Die Idee hinter der Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht ist, dass der jeweilige Senat 100 Jahre und darüber hinaus mitbestimmen kann, was mit den Wohnungen auf den Erbbaugrundstücken passiert. Zwar gibt es auch bisher von der Stadt vergebene Erbaurechtsverträge, die sich aber aktuell auf nur rund 4,3 Prozent der Landesfläche beziehen.

Des Weiteren haben wir eine wissenschaftliche und interdisziplinäre Aufarbeitung der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in Hamburg auf den Weg gebracht. Dazu soll unter anderem eine parlamentarische Begleitung durch einen interfraktionellen Beirat der Bürgerschaft ermöglicht werden. Zudem haben wir angeregt, dass Hamburg seine Akten, Dokumente und Datenbestände zum NSU dem künftigen Archiv zu Rechtsterrorismus des Bundes sowie dem Hamburger Staatsarchiv übergibt.

Den Kampf gegen den Rechtsextremismus haben wir in den letzten 20 Jahren mit aller Entschlossenheit in Hamburg vorangetrieben. Für uns als SPD hat der Kampf gegen den Rechtsextremismus oberste Priorität, er bleibt immer eines unser Kernanliegen.

Und: Wir wollen die soziale Infrastruktur weiter verbessern und somit für krisenfeste Bezirke sorgen. Denn steigende Geflüchtetenzahlen und hohe Energiekosten sind eine große Herausforderung für unsere Bezirke. Deshalb wollen wir flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe auch weiterhin mit Mitteln aus dem sozialräumlichen Integrationsnetzwerk (SIN) ausgleichen. Zudem sollen Träger, wie die Jugend- oder Suchthilfe unterstützt werden, wenn sie durch die stark gestiegenen Energiekosten in eine finanzielle Notlage geraten sind. Um die hohe Qualität der sozialen Infrastruktur in den Bezirken auch weiterhin zu sichern, wollen wir außerdem den Förderfonds Bezirke weiterentwickeln.

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.spd-fraktion-hamburg.de/presse/pressemitteilungen

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