Für die jüngste Bürgerschaftssitzung hatte die LINKE das Thema „Stadtentwicklung“ angemeldet. Dabei ging es u. a. um umstrittene Projekte wie den Elbtower, das Überseequartier und Holstenareal sowie um privatwirtschaftliche Investoren.
Aus unserer Sicht ist es richtig, Projekte wie den Elbtower und das Westfield-Überseequartier nicht zulasten der Steuerzahler zu finanzieren. Dort gehen keine öffentlichen Gelder rein, es sind privatwirtschaftliche Vorhaben und durch den Verkauf des Elbtower-Grundstücks wurden mehr als 120 Millionen Euro eingenommen.
In der Tat aber waren die Vorgänge rund um das Holsten-Areal aus heutiger Sicht ein Fehler, aber daraus haben wir Konsequenzen gezogen und 2019 in der Bürgerschaft eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik beschlossen. Wir wollen, dass die Stadt weiterhin maßgeblich für die Flächenentwicklung zuständig ist und nicht die Konzerne, und erst recht keine Spekulanten. Aber: Privatwirtschaftliches Engagement müssen und werden wir weiter zulassen.
In die Debatte schaltete sich dann auch unsere Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein ein. Sie betonte, dass es nur wenige Projekte dieser Art gebe, über die man sich ärgern müsse, es überwiegen viele erfolgreiche Projekte. Der Vertrag zum Verkauf des Elbtower-Grundstücks stelle sicher, dass den Steuerzahlern kein Schaden entstehe, und wörtlich: „Ich kenne keinen anderen Vertrag, der so hart und so knüppelig ist wie dieser – das ist maximale Sicherheit für diese Stadt.“
Des Weiteren wollen wir den Schutz von Kindern noch weiter stärken. Bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte miteinander in den Austausch treten und sich verständigen. Seit vergangenem Jahr ist ein solcher interkollegialer Austausch in Hamburg rechtssicher möglich, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen. Diese veränderte Rechtslage ist aber noch nicht allen bekannt. Mit einem Antrag setzen wir uns deshalb dafür ein, stärker über die veränderten Möglichkeiten im Kinderschutzfall zu informieren und entsprechende Fortbildungen auf den Weg zu bringen.
Und: Wir haben den elektronischen Rechtsverkehr und die Einführung der elektronischen Verfahrensakte am Hamburgischen Verfassungsgericht aufgebracht. Mit einem Antrag schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung am Verfassungsgericht. Mit diesen digitalen Neuerungen wird der verfassungsrechtliche Rechtsschutz in Hamburg schneller und moderner. Zudem beinhaltet die geplante Gesetzesänderung auch eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gerichtes. Erstmals seit über 40 Jahren soll damit die Aufwandsentschädigung für Verfassungsrichterinnen und -richter angepasst werden. Damit erfahren diese für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine angemessene Wertschätzung.
Zu guter Letzt setzen wir uns mit einem weiteren Antrag für die Entwicklung eines Konzeptes ein, die unsere Städtepartnerschaften noch stärker im öffentlichen Raum zu verankern. An einem zentralen Ort in der Stadt sollen die vielfältigen Verbindungen gebündelt und anschaulich präsentiert werden.
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