Zum Inhalt springen

Corona-Maßnahmen laufen zum 30. April aus – in Zukunft weitere Impfangebote

Die Nachricht teilen:

Morgen, am Samstag, 30. April, entfallen die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie die 2G-Plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen. Auch in den Schulen fällt die Maskenpflicht weg, die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests wird von wöchentlich drei auf zwei reduziert.

Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen wird bis auf Weiteres aber aufrechterhalten.

Auch wenn die verpflichtenden Basisschutzmaßnahmen nun enden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Es gibt weiterhin zahlreiche sensible Bereiche, in denen es angebracht ist, Rücksicht zu nehmen und in bestimmten Situationen auch weiterhin freiwillig Maske zu tragen, besonders in engen Innenräumen. Daher ist es auch gut, dass die Maskenpflicht im HVV bestehen bleibt. Mit den bisherigen Maßnahmen konnte eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden und die Situation hat sich nun stabilisiert.

Wir haben den Pflegekräften in den Krankenhäusern und dem ärztlichen Personal in den vergangenen zwei Jahren viel zu verdanken. Es gilt weiterhin, die Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen zu verbessern, damit Entlastung möglich wird.

In der öffentlichen Debatte rückt Corona zwar vor allem durch den fürchterlichen Krieg in der Ukraine etwas in den Hintergrund, trotzdem gilt es wachsam zu bleiben und für eine drohende Welle im kommenden Herbst bundeseinheitliche Lösungen zu finden. Auch eine neue bundesweite Impfkampagne, die alle Bevölkerungsschichten erreicht – inklusive neuer Impfstoffe -, bleibt wichtig.

16 Monate nach dem Start der Impfkampagne kann die Grundimmunisierung der Bevölkerung in Hamburg zunächst als weitestgehend abgeschlossen gelten: 95 Prozent der Erwachsenen in Hamburg haben eine vollständige Impfserie der Corona-Schutzimpfung erhalten, über 71 Prozent der Erwachsenen auch eine Booster-Impfung. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist von über 455.000 überstandenen Corona-Infektionen auszugehen. Auch dies trägt zum Immunisierungsniveau in der Bevölkerung bei.

Aber weiterhin sollen bedarfsgerechte Impfkapazitäten die Strukturen des Regelsystems – also Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzte – ergänzen. Um kurzfristig auf mögliche, entstehende Bedarfe reagieren zu können, wird dazu eine Infrastruktur in Form von zwei Impfzentren beibehalten. Es sind Planungen vorbereitet, um die Kapazitäten bei Bedarf kurzfristig erheblich auf über 20.000 Impfungen pro Woche auszuweiten, die gegebenenfalls zusätzlich durch Standorte an Krankenhäusern ergänzt würden.

Am Standort „Terminal Tango“ (Flughafen) sowie am Standort „Harburg Arcaden“ wird ab dem Mai 2022 ein täglich geöffnetes, öffentlich finanziertes Impfangebot vorgehalten. Beide Orte wurden wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage ausgewählt und können mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus allen Bereichen der Stadt erreicht werden. Die Details zu Öffnungszeiten und Erreichbarkeit werden unter www.hamburg.de/corona-impfung ständig aktualisiert.

Weiterhin sollen daneben mobile Impfangebote gemacht werden, auch hierfür ist durch die Stadt Hamburg ein entsprechender Auftrag erteilt worden.

Mit dieser Infrastruktur trägt die Sozialbehörde der Tatsache Rechnung, dass – bedingt durch Entwicklungen, die derzeit noch nicht absehbar sind – eventuell erneut kurzfristig eine hohe Zahl an Impfungen ermöglicht wird.

Die Testverordnung des Bundes sieht weiterhin – zunächst befristet bis Ende Juni – die Finanzierung von Antigen-Schnelltests vor. An zahlreichen Orten im gesamten Stadtgebiet stehen auf Grundlage dieser Finanzierung weiterhin kostenlose Testmöglichkeiten im Rahmen der sog. Bürgertests zur Verfügung: www.hamburg.de/corona-schnelltest

Wessen Schnelltest positiv ausfällt, muss sich isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen. Bestätigt der Laborbefund eine SARS-CoV-2-Infektion, ist die weitere Isolation zu Hause verpflichtend vorgeschrieben. Das gilt aufgrund der Coronavirus-Eindämmungsverordnung des Senats auch weiterhin – einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf es nicht. Das bedeutet: Sobald eine Infektion bekannt ist, muss man zu Hause bleiben.

Auch die Dauer der Isolation wird in der Verordnung geregelt. Sie soll aufgrund wissenschaftlicher Empfehlungen und der Abstimmung zwischen den Gesundheitsministerien aus Bund und Ländern auf eine einheitliche Dauer verkürzt werden.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch das Nutzen von dieser Homepage sind Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.