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Corona-Pandemie: Senat weitet 2G-Regel aus

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Die nüchterne Wahrheit in diesen Tagen lautet: Wir befinden uns in Deutschland mitten in der vierten Corona-Welle.

Die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen) stiegt im ganzen Land auf 214. Trauriger Spitzenreiter ist dabei Sachsen mit einer Inzidenz von 759, in einigen Landkreisen wurde schon die Marke von 1000 überschritten.

Durch die besonnene Politik unseres Senats schneiden wir in Hamburg mit einer Inzidenz von aktuell 180 noch ganz gut ab, im Vergleich dazu haben die beiden anderen Millionenstädte Berlin (339) und München (414) höhere Werte, ebenso wie weitere Großstädte über 570.000 Einwohner.

Aber rund 3.500 Neu-Infektionen hier in der vergangenen Woche, mit steigender Tendenz, bedeuten auch für Hamburg, die Maßnahmen noch einmal zu verschärfen.

Bereits im August hatten wir bei uns als erstes Bundesland zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Damit sind seitdem in unserer Stadt insbesondere infektionsproblematische Veranstaltungen und Zusammenkünfte nur unter 2G-Bedingungen möglich.

Der Senat hat nun entschieden, die 2G-Regel nun auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten. Die aktualisierte Hamburgische Eindämmungsverordnung tritt am kommenden Samstag,  20. November, in Kraft.

Zu den 2-G-Pflichtbereichen gehören nunmehr:

  • Körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen, hier gilt weiterhin 3-G),
  • Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten),
  • Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, Konzerte usw.,
  • Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios,
  • Freizeitchöre und -orchester.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel die App CovPassCheck.

Corona-Impfung

Natürlich besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den steigenden Infektionszahlen und der noch immer zu hohen Zahl der Nicht-Geimpften.

Das belegen die folgenden Zahlen eindrucksvoll: Die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg beträgt für Geimpfte 22, für Nicht-Geimpfte 678 – und gerade letztere haben eine extrem höhere Wahrscheinlichkeit, schwer oder lebensbedrohlich zu erkranken.

Noch haben wir besonders in den Intensivbereichen der Kliniken bei uns im Vergleich zu manchen Bundesländern noch nicht eine dramatische Situation, die irgendwann dazu führen kann, dass die sogenannte Triage zur Anwendung kommt, also die Entscheidung, welche/r Patient/in noch behandelt und versorgt werden kann oder nicht – eine Entscheidung über Leben und Tod. Denn Schlaganfälle, Herzinfarkte, schwerste Unfälle usw. gibt es ja nach wie vor.

Und auch jetzt schon müssen in Hamburger Krankenhäusern andere wichtige Operationen, z. B. im orthopädischen Bereich, verschoben werden, um der Lage Herr zu werden, weil viele ungeimpfte Corona-Kranke die Intensivbetten belegen.

In Sachen Corona-Impfung sind wir in Hamburg zwar auch relativ weit vorn, mit einer Quote von 75 Prozent liegen wir über dem Bundesdurchschnitt von 70 Prozent.

Aber das reicht aus den vorher genannten Gründen nicht aus, und somit möchte ich nochmals an alle Nicht-Geimpften appellieren, die zahlreichen Angebote wahrzunehmen.

Die meisten Hausärztinnen und -ärzte impfen, zusätzlich werden durch mobile Impfteams des Roten Kreuzes dezentrale Impfangebote an Standorten im gesamten Stadtgebiet gemacht – hier eine aktuelle Übersicht mit allen Terminen:

www.hamburg.de/corona-impfstationen

Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.

Und: An zehn Krankenhausstandorten gibt es darüber hinaus Impfstellen (hier mit Anmeldung):

https://www.hamburg.de/corona-impfung/15040122/krankenhaus/

Letztlich nützt die Impfung nicht nur solidarisch der Allgemeinheit, sondern dient dem eigenen Schutz und dem der Familie, des Freundes- und Bekanntenkreises sowie der Arbeitskolleginnen und -kollegen.

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