Personen mit Spitzengehältern sollen beim geplanten Inflationsausgleich bei der Einkommenssteuer ausgenommen werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Grünen in einem Antrag ein.
Demnach soll der Senat über eine Bundesratsinitiative darauf hinwirken, dass der Bund auf die geplante Subvention von Spitzenverdienenden zulasten der sozialen und kulturellen Infrastruktur verzichtet. Die Kosten des Wachstumschancengesetzes sollen zudem fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt werden.
Im Falle einer Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie muss der Bund die vollständige Finanzierung übernehmen. Die Steuermindereinahmen können nicht den Ländern aufgebürdet werden.
Steuererleichterungen sind in vielen Fällen wünschenswert, bedeuten aber immer auch Mindereinnahmen im Haushalt, die zulasten der sozialen und kulturellen Infrastruktur gehen. Ein voller Inflationsausgleich für Spitzenverdienende würde zu erheblichen Haushaltsmindereinnahmen in Hamburg führen und kann in der aktuell angespannten Haushaltslage nicht hingenommen werden.
Es ist nicht einzusehen, dass der Hamburger Haushalt hierdurch erheblich belastet wird und so das Geld in anderen Bereichen fehlt. Dies würde den Erhalt der sozialen und kulturellen Infrastruktur in unserer Stadt gefährden. Die übrigen Kosten des Wachstumschancengesetzes müssen zudem fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt werden.
Die während der Corona-Pandemie sinnvolle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf sieben Prozent für Speisen haben der Gastronomie sehr geholfen, jedoch allein in Hamburg zu Steuermindereinnahmen von rund 140 Millionen Euro geführt. Eine Fortführung des reduzierten Steuersatzes ist in den nächsten Jahren im Hamburger Haushalt nicht mehr abbildbar. Dies müsste zwingend aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden.
Hier geht’s zum Antrag