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Reform der Erbschaftssteuer: Abbau von Steuerprivilegien bei hohen Vermögen

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Aktuell sieht die Erbschaftssteuer zahlreiche Ausnahmen für große Vermögen, Betriebsvermögen und Immobilien vor. In einem gemeinsamen Zusatzantrag haben wir nun zusammen mit den Grünen und Reformvorschläge für die Erbschaftssteuer im Bund vorgelegt.

Zentrale Eckpunkte sind ein konsequenter Abbau von Privilegien für hohe Vermögen, ein Lebensfreibetrag für Alle und großzügige Stundungsregelungen für Betriebsvermögen, um Firmenpleiten zu verhindern. Mit den Reformvorschlägen stellen wir uns in Hamburg klar gegen einen Vorstoß des Freistaats Bayern, der wichtige Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gefährden könnte.

Die Erbschaftssteuer muss gerechter werden. Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Elternhaus – die gleichen Chancen haben. Insbesondere die in der Steuer formulierten Ausnahmetatbestände schaffen Steuerprivilegien vorwiegend für außerordentlich Wohlhabende. Das wollen wir ändern und setzen uns daher für eine Reform der Erbschaftssteuer ein.

Zugleich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer einen wichtigen Einnahmebestandteil unserer Stadt darstellt, auf den nicht verzichtet werden kann. Klar ist: Die derzeitigen Vorschläge aus Bayern gehen konsequent in die falsche Richtung. Daher muss dem bayerischen Vorstoß für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer entschieden widersprochen werden.

Hier meine Rede dazu in der Bürgerschaftssitzung am 21. Juni 2023

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