Die Neuregelung der Schuldenbremse auf Bundesebene hat auch in den Ländern die Möglichkeit einer strukturellen Kreditaufnahme ermöglicht. Um diese ins Landesrecht wirkende Regelung rechtssicher festzuschreiben, schlagen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung der Hamburgischen Landesverfassung vor. Über den rot-grünen Antrag debattiert die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 24. April.
Mit der Grundgesetzänderung hat der Bund erstmals auch den Ländern eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Uns geht es jetzt vor allem um eine rechtssichere Umsetzung dieser Bundesregelung in Hamburg. Deshalb schlagen wir eine gezielte Anpassung der Landesverfassung vor.
Der Grundsatz der Schuldenbremse bleibt bestehen – der Haushalt soll weiterhin grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Eine Kreditaufnahme ist nur im Ausnahmefall und unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich, sobald das noch ausstehende Bundesgesetz in Kraft tritt.