Ab 2025 müssen bei uns Immobilienbesitzer und -besitzerinnen die neue, speziell auf Hamburg zugeschnittene Grundsteuer zahlen. Bereits in diesem Jahr müssen sie eine entsprechende Erklärung abgeben.
Fragen dazu beantwortet die Finanzbehörde in einer breit angelegten Informationskampagne vor Ort. In den nächsten Wochen wird ein Team rund um Finanzsenator Andreas Dressel per Info-Mobil in allen sieben Hamburger Bezirken unterwegs sein – hier die Termine für Eimsbüttel:
- Eidelstedt: Alte Elbgaustraße, 11. Mai,
- Harvestehude: Isemarkt/Isestraße, 13. Mai,
- Niendorf: Tibarg, 19. Mai,
jeweils von 8.30 bis 12 Uhr.
Zur Erinnerung: Vor vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuermodell gekippt. Der Bund erarbeitete dafür neue Regeln, die wir hier in Hamburg aber nicht anwenden wollten. Unserer Ansicht hätte das gerade Menschen mit niedrigem Einkommen zu stark belastet. Unser Hamburger Modell unterscheidet nun zwischen normaler und guter Wohnlage – analog zum Mietenspiegel.
Unter anderem soll die Steuerlast für Grundstücke in der Stadt auf Basis von Lage und Fläche berechnet werden und nicht nach dem Bodenwert, wie es das bundesweite Modell vorsieht. Wer in Hamburg in einer normalen Lage wohnt, zahlt demnach weniger als in einem Nobelviertel, bezogen auf den Quadratmeter und wesentlich weniger, als bei dem vom Bund vorgeschlagenen Grundsteuer-Modell.
Auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de finden sich alle Informationen und Hintergründe kompakt und einfach erklärt, z. B. über die neue Bewertung der Grundstücke und die nötigen Daten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer dafür schon in diesem Jahr abgeben müssen.
Hintergrund:
Im Zuge der bundesweit notwendig gewordenen Grundsteuerreform hat sich Hamburg für ein eigenes Modell entschieden, das der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt besser gerecht wird. Hamburg setzt dafür auf das sogenannte „Wohnlagemodell“. Beim hamburgischen Wohnlagemodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Es wird bei der Wohnlage zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das bekannte und beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Die neue Grundsteuer wird zwar erstmals 2025 erhoben, doch bereits in diesem Jahr müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken eine so genannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben.
Die erforderlichen Angaben sind jedoch überschaubar, da das Hamburgische Grundsteuergesetz eine vereinfachte grundsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsieht. So sind neben der jeweiligen Steuernummer und Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse), lediglich Angaben zu den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern mit ihren jeweiligen Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude zu machen.
Schon jetzt stehen auf der Seite www.grundsteuer-hamburg.de detaillierte Anleitungen, wie die Erklärung ausgefüllt werden muss, bereit. Bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres soll diese dann möglichst auf elektronischem Weg über das Online-Portal www.elster.de abgegeben werden.