Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hat aktuell gemeldet, ein bisher unbekannter Kalendereintrag des ehemaligen Finanzsenators und heutigen Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher weise auf eine „neue Spur“ bei der Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank hin.
Diese Berichterstattung ist aber fehlerhaft, da sie sich auf einen nicht-existenten Kalendereintrag vom 6. September 2017 mit dem Titel „BGM I HSH und 17. November 2016“ stützt. Die betreffenden Kalenderblätter liegen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Cum-Ex seit dem 25. November 2021 vor (Akte 122). Die dort enthaltenen Angaben machen deutlich, dass ein Schreibfehler in einer Übersichtsliste in den Akten 122 und 210 für die falsche Interpretation der Sachlage verantwortlich sein könnte. Die Senatskanzlei hat diesen Fehler bereits gegenüber dem PUA Cum-Ex angezeigt und korrigiert.
Ein Treffen mit Bezug zum 17. November 2016 hat es nicht gegeben. Lediglich die tabellarische Übersicht der Termine war fehlerhaft. Es ist mir unerklärlich, wie sich aus zwei verschiedenen Kalendereinträgen ein falscher und verwirrender Betreff für den Termin vom 6. September 2017 ergeben kann.
Es ist bemerkenswert und erstaunlich, dass die Kölner Staatsanwaltschaft einem so offensichtlichen Übertragungsfehler nicht nur „potentielle Beweiserheblichkeit“ attestiert, sondern auch einen falschen Zusammenhang herstellt und diesen zu einem Hauptpunkt ihrer Verdachtsmomente erhebt. Die Senatskanzlei hat diesen offensichtlichen Übertragungsfehler gegenüber dem PUA Cum-Ex bereits angezeigt und korrigiert. Wir werden den Ausschussvorsitzenden nun bitten, die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf den Fehler hinzuweisen.