Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Bürgerschaft zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank gibt es heute eine Anhörung von 15 zum Teil ehemaligen Abgeordneten des Bundestages. Diese haben 2020 an Sitzungen des Finanzausschusses des Bundestages mit dem damaligen Bundesfinanzminister und heutigem Bundeskanzler Olaf Scholz, unter anderem zum Steuerfall Warburg, teilgenommen.
Ziel der Befragung ist zu klären, ob es vor dem Ausschuss widersprüchliche Aussagen des heutigen Bundeskanzlers gegeben hat. Seit 2020 untersuchen wir im Ausschuss die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank, dabei konnte der Verdacht einer politischen Einflussnahme bereits vollumfänglich ausgeräumt werden. Der unabhängige Arbeitsstab der Bürgerschaft bereitet derzeit einen Zwischenbericht des Ausschusses vor.
Die Befragung der Zeuginnen und Zeugen aus dem Bundestag bestätigt den Inhalt der Protokolle, die dem Ausschuss vorliegen. Einen Widerspruch in den Aussagen von Olaf Scholz gibt es nicht. Die damalige Ausschussvorsitzende Katja Hessel hat erklärt, dass es zum Wortlaut der Protokolle keinerlei Beanstandungen gegeben hat.
Manchen Zeugen ging es allerdings nie um Aufklärung: Sie nutzten die Gelegenheit vor dem PUA, um sich an einer Skandalisierung zu angeblichen Falschaussagen im Zusammenhang mit einer Buchveröffentlichung im letzten Jahr zu beteiligen. Ziel dieses Polittheaters ist es, von dem eigentlichen Ergebnis der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses abzulenken.
Steuerrückforderungen waren nie verjährt und ein Schaden für die Stadt ist nicht entstanden, weil die Bank alles zurückgezahlt hat. 50 Zeuginnen und Zeugen haben bestätigt, dass es keine politische Einflussnahme gegeben hat.
Hintergrund
Im Herbst 2020 hat in Hamburg der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank seine Arbeit aufgenommen. Dieser Ausschuss leistet seit über zwei Jahren Aufklärungsarbeit zu der Frage, ob es auf den Steuerfall Warburg im Hinblick auf sogenannte Cum-Ex-Geschäfte eine politische Einflussnahme gegeben hat. Die Beweisaufnahme zu diesem Untersuchungsauftrag steht kurz vor dem Abschluss. Mittlerweile haben über 50 Zeuginnen und Zeugen aus unterschiedlichen Abteilungen, Ämtern und Behörden unabhängig voneinander sehr deutlich erklärt, dass es keine Einflussnahme durch die Politik auf Steuerentscheidungen gegeben hat. Keine einzige Zeugin und kein einziger Zeuge hat – auch auf ausdrückliche Nachfrage nicht – Versuche der Einflussnahme auf sich oder andere erlebt oder davon auch nur gehört. Die Steuerrückforderungen waren nie verjährt und ein Schaden für die Stadt Hamburg ist nicht entstanden, weil die Bank das Geld plus Zinsen in Millionenhöhe zurückgezahlt hat.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Buches zum Steuerfall der Warburg-Bank wird seit August 2022 ein angeblicher Widerspruch in den Aussagen von Olaf Scholz unterstellt. Dieser hätte am 4. März 2020 im Finanzausschuss des Bundestages noch eigene Erinnerungen an das Treffen mit den Warburg-Vertretern im Jahr 2017 gehabt, sich später aber auf Erinnerungslücken berufen. Diesen Vorwurf hat Olaf Scholz bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 9. September 2020 auf konkrete Nachfrage des FDP-Abgeordneten Florian Toncar widerlegt. Im Anschluss an diese Sitzung des Finanzausschusses hat es trotz zahlreicher Gelegenheiten hierzu keinerlei Nachfragen oder Empörungen gegeben – weder von Abgeordneten der CDU/CSU noch von der Linksfraktion.
Die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Köln haben die Protokolle des Bundesfinanzausschusses ausgewertet und von der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Olaf Scholz abgesehen. Es gibt keinen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder uneidlicher Falschaussage. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat dies am 15. Februar 2023 abermals bestätigt.