Zunächst wurde in der aktuellen Stunde der jüngsten Bürgerschaftssitzung ein bundespolitisches Thema debattiert, die Einführung eines Bürgergeldes.
Das Bürgergeld ist aus unserer Sicht sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig, es soll an die Stelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) treten. Das Bürgergeld legt den Fokus stärker auf Qualifizierung, Förderung und Anreiz zu einer nachhaltigen Arbeitsaufnahme. Zuletzt hatten die unionsgeführten Länder dies im Bundesrat blockiert.
Aus unserer Sicht hilft das Bürgergeld nicht nur den Menschen und bekämpft Armut. Es leistet auch einen wichtigen Beitrag, um eines der drängendsten wirtschaftlichen Probleme unserer Zeit zu lösen, den Mangel an Fachkräften.
Ziel des Bürgergeldes ist es, arbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu integrieren – und zwar nachhaltig und in gute Arbeit. Deshalb schaffen wir endlich den Vermittlungsvorrang ab und stärken die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung. Das ist – im Sinne einer nachhaltigen Wiedereingliederung in Arbeit – oft viel sinnvoller als die Menschen in kurzfristige Aushilfsjobs zu drängen.
Die Union hat sich auf sich in eine unsinnige Blockadehaltung zurückgezogen und schürt die alte Angst vor dem Sozialbetrug. Das ist nicht nur wirtschaftlich unvernünftig und unsozial, sondern verkennt in hohem Maße die Lebensleistung und Motivation vieler Menschen, die unter den derzeitigen Regeln zu geringe Chancen auf nachhaltige und sinnstiftende Beschäftigung haben.
Des Weiteren haben wir in der Bürgerschaft mehrheitlich über die Vereinbarungen zwischen den rot-grünen Regierungsfraktionen und den Volksinitiativen „Boden und Miete” abgestimmt, die nach 20-monatigen Verhandlungen erzielt worden waren. Die Vereinbarung zur Bodenpolitik, die eine Verfassungsänderung notwendig macht, soll wie geplant an den Verfassungsausschuss zur weiteren Befassung überwiesen und Anfang 2023 in die Bürgerschaft eingebracht werden.
Die Vereinbarungen sichern und ergänzen die soziale Boden- und Wohnungspolitik Hamburgs langfristig. Die geplante verfassungsrechtliche Absicherung städtischen Eigentums und die Verpflichtung zu einer aktiven Wohnungspolitik sowie die Einführung eines neuen Wohnungsbausegments mit 100-jährigen Mietpreisbindungen, sind Entscheidungen mit bedeutenden sozialen und langfristigen Wirkungen.
Und: Mit einem Antrag wollen wir die einige Tempo-60-Strecken abschaffen, die Anfang der 2000er von der CDU-Regierung in Hamburg eingeführt wurden, bzw. vom damaligen Innensenator Ronald Schill.
Hohe Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr sorgen nicht nur für Lärm und eine geringere Sicherheit, sondern belasten auch Umwelt und Klima durch mehr CO2-Emissionen sowie Abgase und Feinstaubpartikel. Mit unserem Antrag verabschieden wir uns von den letzten fünf Tempo-60-Strecken in Wohngebieten und zentralen Lagen. Auch mit Blick auf derzeit notwendige Energieeinsparungen soll dann dort wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. In Hafen-, Gewerbe- oder Industriegebieten sowie auf anliegerfreien Strecken bleibt Tempo 60 weiterhin möglich.
Dazu passt, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vor wenigen Tagen den Straßenzustandsbericht 2020 vorgestellt hat. Er zeigt, dass Hamburg den von 2011 bis 2018 stark verbesserten Straßenzustand in den letzten Jahren auf gutem Niveau erhalten hat.
Wir haben 2011 von den CDU-Senaten ein Straßennetz übernommen, das sich in einem katastrophalen Zustand befunden hat. Mit größten Anstrengungen im Bereich Straßenbau, und auch mit den häufig kritisierten Baustellen, wurde es geschafft, auf ein insgesamt gutes Niveau zu kommen.
Aber: Der Erhalt der Straßeninfrastruktur ist eine Daueraufgabe, die nie beendet sein wird. Die bisherige Sanierungsleistung muss mindestens gehalten werden, um nicht wieder in eine Abwärtsspirale zu geraten.
Ebenso vor kurzem veröffentlicht wurde der Hafenentwicklungsplan 2040 mit dem Titel „Innovationshafen 2040: Mit Innovationskraft und Qualität zu nachhaltiger Wertschöpfung“. Wirtschaftsbehörde und Hamburg Port Authority (HPA) haben Wirtschafts- und Umweltverbänden sowie Gewerkschaften einen Entwurf vorgelegt. Die Verbände, die sich seit 2019 an der Entwicklung des Plans beteiligen konnten, haben nun drei Wochen lang Zeit für eine Stellungnahme.
Der Plan wird dabei u. a. Digitalisierung, Klimaneutralität und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur umfassen. Damit will Hamburg sich als bedeutende gesamteuropäische Anlaufstelle der maritimen Wirtschaft positionieren.
Die Wertschöpfungskraft des Hafens wird sich in Zukunft nicht mehr nur allein am Containerumschlag festmachen lassen. Deshalb werden innovative Lösungen angestrebt, u. a. die Transformation hin zu einem Wasserstoff-Hafen, vor allem mit Blick auf den Klimaschutz.
Last but not Least haben wir einen Antrag für ein „Haus der Bürgerschaft“ einbracht. In einem solchen Haus sollen künftig die Räumlichkeiten sämtlicher in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen mit ihren Büros untergebracht werden, denn derzeit sind die Räumlichkeiten im Umkreis des Rathauses auf viele verschiedene Gebäude verteilt.
Mit dem Antrag wird die Bürgerschaftskanzlei in Abstimmung mit dem Senat und städtischen Dienstleistern aufgefordert, geeignete Flächen für ein „Haus der Bürgerschaft“ zu prüfen und natürlich auch die finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Derzeit aber kommt es in jeder neuen Legislaturperiode zur Suche nach neuen Flächen bzw. Gebäuden, diese müssen dann angemietet und dann Umzüge organisiert werden. All das verursachte bislang zusätzliche Kosten, die man künftig durch ein „Haus der Bürgerschaft“ einsparen könnte.
Die neuen Räumlichkeiten könnten somit den interfraktionellen Austausch fördern und zu effizienteren Abläufen beitragen. Im besten Sinne würde es ein Haus für alle sein und die verschiedensten politischen Strömungen unserer Stadt zusammenführen. Und: Das wäre ein zentraler Ort der Demokratie, der auch vielen Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle dienen könnte.
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