In der Aktuellen Stunde der gestrigen Bürgerschaftssitzung hat meine Fraktion die Krisenfestigkeit der Stadt in den Mittelpunkt gestellt – mit der Anmeldung des Themas „Gemeinsam Hamburg krisenfest machen – Sicherheit, Resilienz und Schutz kritischer Infrastruktur stärken“.
Im Fokus stehen für uns ein starker Bevölkerungsschutz, der Schutz kritischer Infrastruktur und das verlässliche Zusammenspiel von Behörden, Einsatzkräften, Hilfsorganisationen, Bundeswehr, Wirtschaft und Bevölkerung im Krisenfall.
Unser fester Standpunkt ist: Krisenvorsorge heißt, vorbereitet zu sein, bevor der Ernstfall eintritt. Die Übung „Red Storm Charlie“ hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen, Behörden, Kliniken, Unternehmen und Bundeswehr ihre Abläufe kennen und im Krisenfall verlässlich zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit funktioniert nicht von allein, sie muss immer wieder geübt werden
Die Sicherheitslage in Europa hat sich grundlegend verändert, gleichzeitig helfen funktionierende Rettungsketten, Notfallpläne und Krisenstäbe auch bei Sturmfluten, schweren Unfällen oder einem Blackout. Gute Vorsorge ist deshalb kein „Säbelrasseln“, wie manche behaupten, sondern verantwortungsvolle Daseinsvorsorge.
Entscheidend ist, dass wir unseren Katastrophen- und Bevölkerungsschutz kontinuierlich weiterentwickeln, kritische Infrastruktur schützen und die Widerstandsfähigkeit unserer Stadt stärken – insofern geht es natürlich nicht darum, Ängste zu schüren, sondern im Gegenteil, für Sicherheit zu sorgen.
Mit einigen Anträgen haben wir dann im Verlauf der Sitzung weitere wichtige Themen vorangebracht:
Zusammen mit den Fraktionen Grüne und Linke haben wir nun den Antrag für eine sorgfältige und rechtssichere Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in die Bürgerschaft eingebracht. Wir fordern die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die das vorhandene Material über die Partei zusammenträgt, strukturiert und unabhängig bewertet.
Die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie sind dafür geschaffen worden, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Wenn die Voraussetzungen für ein Verfahren vorliegen, dürfen wir davor nicht aus politischer Bequemlichkeit zurückschrecken. Wichtig ist dabei: Nicht die Politik entscheidet über ein Parteiverbot, sondern allein das Bundesverfassungsgericht. Die Politik trägt aber die Verantwortung dafür, eine belastbare Prüfung zu ermöglichen
Jüngst haben auch alle Vorsitzenden der SPD-Fraktionen in Bundestag, Europäischem Parlament und den Bundesländern haben sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, die Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren systematisch zu prüfen.
Wir wollen zusätzliche Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro für Heizungsförderung bereitstellen.
Die Nachfrage nach Wärmepumpen in Hamburg ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dieser positive Trend wird durch das Hamburger Heizungsförderungsprogramm besonders unterstützt. Wir planen nun eine Aufstockung des Hamburger Fördertopfes um sechs Millionen Euro bis Ende des Jahres. Ab 2027 soll das Förderprogramm zudem an die geänderten Rahmenbedingungen im Bund angepasst und auf Menschen mit niedrigem Einkommen zugeschnitten werden.
Der Umstieg auf Wärmepumpen kommt in Hamburg schon jetzt spürbar voran. Das zeigen die deutlich gestiegenen Antragszahlen bei der Hamburger Heizungsförderung. Diesen Schwung wollen wir nutzen und stellen deshalb zusätzliche Mittel bereit, damit die Förderung verlässlich fortgesetzt werden kann.
Und gerade weil die Unterstützung des Bundes geringer ausfällt, ist es wichtig, dass Hamburg gezielt dort ergänzt, wo Haushalte sonst vor zu hohen Investitionskosten stehen. Davon profitieren nicht nur Eigentümer/-innen, sondern vor allem auch Mieter/-innen, weil die Förderung die umlagefähigen Modernisierungskosten senken kann.
Zugleich wollen wir das Programm so weiterentwickeln, dass Haushalte mit geringeren Einkommen stärker berücksichtigt und Mitnahmeeffekte möglichst vermieden werden. Unser Ziel ist eine Förderung, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und dabei sozial zielgenau wirkt.
Hintergrund
Die Hamburger Heizungsförderung ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diejenigen, die bei der Bundesförderung lediglich Anspruch auf die Grundförderung haben, können über das Hamburger Programm zusätzlich einen Zuschuss von 20 Prozent erhalten.
Des Weiteren wollen wir, dass serielle und modulare Bauweisen bei öffentlichen Projekten und im geförderten Wohnungsbau stärker zum Einsatz kommen. Dadurch können Bauzeiten verkürzt, Kosten gesenkt und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Dafür sollen bürokratische Hemmnisse abgebaut, Typengenehmigungen besser genutzt und Förder- sowie Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer morgigen Sitzung.
Schon mit dem neuen „Hamburg-Standard“ haben wir gezeigt, dass wir gemeinsam mit der Bau- und Wohnungswirtschaft neue Wege gehen können, um das Bauen einfacher und günstiger zu machen. Dieses Know-how wollen wir jetzt auch für serielle, modulare und systemische Bauweisen nutzen. Serielles Bauen soll schneller und günstiger sein, ohne architektonische Qualität, Vielfalt und den Charakter unserer Quartiere zu beeinträchtigen. Gleichzeitig wollen wir die Chancen dieser Bauweisen für einen sparsameren Ressourceneinsatz und die Wiederverwendung von Bauteilen stärker nutzen.
Und: Wir haben einen umfassenden Beteiligungsprozess für Reform der Bezirksverwaltung auf den Weg gebracht.
Hamburgs Bezirksämter sind für viele Menschen der erste Kontakt mit der Verwaltung und zugleich ein zentraler Ort kommunalpolitischer Gestaltung. Nachdem der Senat ein Eckpunktepapier für eine Bezirksreform vorlegt hat, stoßen wir nun einen umfassenden Beteiligungsprozess an und formulieren gleichzeitig die eigenen Vorstellungen für die Reform. Ziel ist eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Bezirksverwaltung.
Die letzte große Bezirksverwaltungsreform in Hamburg liegt rund zwanzig Jahre zurück. Seitdem haben sich die Anforderungen an die Bezirke und ihre Aufgaben deutlich verändert. Im Mittelpunkt stehen somit jetzt klarere Zuständigkeiten, mehr Handlungsspielräume für die Bezirke sowie einfachere und digitale Verfahren.
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