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Cum-Ex: Rot-Grün folgt Vorgaben des Untersuchungs-ausschussgesetzes

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Die Bürgerschaft hat gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank (PUA Cum-Ex) debattiert. Für eine politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren der Warburg Bank gibt es bislang keine Beweise.

Die Opposition hatte beantragt, den Untersuchungsgegenstand des PUA auszuweiten. Aus dem Antrag ergeben sich rechtliche Fragestellungen, die zunächst geklärt werden müssen. Nach den Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes wird Rot-Grün deshalb eine Prüfung des Antrages im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft veranlassen. Entsprechend werden die Regierungsfraktionen den Antrag der Opposition in der heutigen Sitzung der Bürgerschaft überweisen und im Ausschuss gemeinsam mit der Opposition beraten.

Der Vorwurf, es habe eine politische Einflussnahme im Steuerfall Warburg gegeben, kann nach den zahlreichen anderslautenden Aussagen im PUA Cum-Ex nicht aufrechterhalten werden. Das haben bislang im Ausschuss über 50 Zeuginnen und Zeugen aus unterschiedlichen Ämtern, Behörden und Abteilungen deutlich gemacht.

Ich erwarte, dass die Opposition die Faktenlage jetzt allmählich anerkennt und den Zeuginnen und Zeugen Respekt erweist. Für den Vorwurf der politischen Einflussnahme gibt es keinerlei Belege. Der neue Erweiterungsantrag der Opposition, der uns in einer dritten Fassung erst kurz vor der Bürgerschaftssitzung zugegangen ist, weist Mängel auf, aus denen sich erhebliche rechtliche Fragestellungen ergeben.

Das Gesetz ist hier ganz klar: Bei Zweifeln muss es eine Beratung der Drucksache im Verfassungsausschuss geben. Das gilt beim vorliegenden Antrag insbesondere hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots des Untersuchungsauftrages, des Aufgabenbereichs des Parlaments, des zulässigen Ermittlungsgegenstands und des Umfangs des Erweiterungsantrages.

Wir werden diese Fragen nun im Verfassungsausschuss gemeinsam mit der Opposition beraten und die Verfassungsmäßigkeit des Antrages prüfen.

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