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Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall

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Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. März entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und somit unter Beobachtung stellen darf. (Az. 13 K 326/21)

Ich halte diese Entscheidung für richtig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte in den vergangenen zwei Jahren auf mehr als tausend Seiten aufgelistet, warum es tatsächliche Anhaltspunkte sieht, dass die AfD rechtsextremistisch ist. In der rund zehnstündigen Verhandlung wurde unter anderem argumentiert, dass Teile der AfD, wie der sogenannte „Flügel“ und die „Junge Alternative“, ein ethnisch homogenes deutsches Volk anstrebe, das MigrantInnen und eingebürgerten Deutschen von vornherein die Zugehörigkeit verwehre. Das verstoße gegen die Menschenwürde, und wie RechtsextremistInnen spräche die AfD  vom drohenden „Volkstod“ oder einer geplanten „Umvolkung“.

Auch die Islamfeindschaft der AfD sei extremistisch. Der Islam werde nicht sachlich kritisiert, sondern generell abgelehnt. Ohne Differenzierung werde ihm der Terrorismus à la IS und Al Qaida zugerechnet.

Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Michael Huschens hielt die Argumentation des Verfassungsschutzes für plausibel. Das Bundesamt habe gründlich argumentiert und belastende Äußerungen nicht aus dem Zusammenhang gerissen.

Die Einstufung als Verdachtsfall erfordere keine sichere Gefahr, so Richter Huschens, es genüge ein Gefahrverdacht: „Wenn es im Erdreich nach Öl riecht, ist eine Probebohrung erlaubt.“ Oder anders ausgedrückt: Solange in einer Partei radikalere und gemäßigtere Kräfte um den Kurs ringen, darf sich der Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem“ der wehrhaften Demokratie ein genaues Bild verschaffen.

Konkret darf die AfD nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, das heißt, der Verfassungsschutz darf Telefone abhören und in der Partei Spitzel anwerben. Auch eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ist nun möglich. Die Beobachtung der AfD ist zeitlich nicht befristet.

Aus meiner Sicht ist die Entscheidung absolut richtig. Die Beobachtung der menschenverachtenden und antidemokratischen AfD durch den Verfassungsschutz ist notwendig geworden, das rechtsextreme Gesicht der AfD ist in den letzten Jahren immer sichtbarer geworden.

Die AfD steht insgesamt für die Verrohung des politischen Diskurses, verleugnet unsere Geschichte und will die Vernünftigen mundtot machen. Sie lebt davon, dass es Hass und Hetze gibt, die unsere Gesellschaft spalten. Insofern ist die AfD zu Recht ein Fall für den Verfassungsschutz, und ich bin sehr froh, dass unsere Demokratie und unser Rechtsstaat wehrhaft sind.

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