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Hamburg zieht „Notbremse“ nach dreimaligem Überschreiten der Inzidenz von 100

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Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Hamburg heute den dritten Tag in Folge über 100 liegt, treten ab morgen, Samstag 20. März, wieder strengere Regelungen in Kraft. Der dritte Öffnungsschritt im bundesweit verabredeten Perspektivplan wird somit zurückgenommen. Diese sogenannte „Notbremse“ wurde in der letzten Bund-Länder-Runde auf Betreiben unseres Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher beschlossen.

Peter Tschentscher in einem ersten Statement: „Ich befürchte, dass sich die Lage weiter verschlechtert. Wir haben es mit einer sehr ansteckenden Virusvariante zu tun, und handeln früher, damit haben wir in den voherigen Wellen sehr gute Erfahrungen gemacht.“

Kontakte werden wieder auf eine einzige haushaltsfremde Person beschränkt und das Shopping mit vorherigem Termin ist nicht mehr gestattet. Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet.

Kontaktbeschränkung

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person begrenzt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben.

Rücknahme von Öffnungsschritten

Die Ausübung von Sport im Freien ist ebenfalls nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die im Freien mit höchstens zehn Personen Sport treiben können.

Die Öffnung des Einzelhandels mit vorheriger Terminbuchung wird zurückgenommen. Möglich bleibt eine Bestellung der Ware im Internet mit kontaktloser Abholung („click and collect“).

Museen, die musealen Teile von Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, zoologische Gärten, Ausstellungen sowie Tierparks müssen wieder schließen.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Friseure und körpernahe Dienstleistungsbetriebe dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten geöffnet bleiben.

Teststrategie an Schulen und Kitas

Für die in der Kindertagesbetreuung tätigen Personen werden weiterhin in großem Umfang Schnelltests bereitgestellt. Auch für die Schulbeschäftigten gibt es ein regelmäßiges Testangebot. Schließungen im Bildungsbereich sollen weiterhin vermieden werden.

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.

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