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Jahresbeginn: Pandemie-Bekämpfung und Anpassung der Grunderwerbsteuer

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Bevor ich auf das erste Sachthema des neuen Jahres eingehe, möchte ich Ihnen allen ein frohes und gesundes 2022 wünschen. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Corona-Pandemie in den Griff bekommen, vor allem, wenn die gesamte  Gesellschaft sich solidarisch verhält.

In Hamburg sind wir durch unseren vorsichtigen Umgang mit dem Virus auf einem guten Weg – mit der 2G-Plus-Regelung haben wir noch vor der Entscheidung auf Bundesebene eine weitere wichtige Maßnahme auf den Weg gebracht.

Mittlerweile haben wir in Hamburg 238 Teststellen, seit Anfang Dezember sind 128 hinzugekommen. Weitere 44 sind beauftragt. Außerdem ist ein gutes Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger bereits geboostert und damit von der erweiterten Testpflicht ausgenommen.

Vor diesem Hintergrund kann ich die Kritik der Opposition an der Impf- und Test-Infrastruktur nicht nachvollziehen. In Hamburg mangelt es uns nicht an Organisation, sondern an Impfstoff. Wenn weniger als die Hälfte der bestellten Impfstoffe geliefert werden, ist es kein Wunder, dass Impftermine nur in begrenztem Maße angeboten werden können.

Diese Versäumnisse sind aber nicht dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anzulasten, der bei seiner Inventur nach Amtsantritt leere Regale vorgefunden hat – sein Vorgänger heißt Jens Spahn und ist CDU-Mitglied.

Anpassung der Grunderwerbsteuer: Haushalt stärken und Familien mit Kindern entlasten

Zum 1. Januar 2023 planen wir in Hamburg, die Grunderwerbsteuer anzugleichen, welche beim Kauf von Wohneigentum und Grundstücken anfällt. Die Anpassung des im Bundesvergleich bislang sehr günstigen Steuersatzes von 4,5 auf 5,5 Prozent ist notwendig, um die durch die Corona-Pandemie verursachten enormen Herausforderungen des Doppelhaushalts 2023/24 zu bewältigen.

Um die Grunderwerbsteuer sozial gerecht zu gestalten, werden wir gemeinsam mit den Grünen der Bürgerschaft ein Petitum vorlegen, das die Einführung einer gestaffelten Grunderwerbsteuer für Hamburg vorsieht. Vor allem junge Familien mit Kindern, Erbbaurechtnehmende und der soziale Wohnungsbau sollen von einem ermäßigten Steuersatz von 3,5 Prozent profitieren. Auch eine Ermäßigung für Baugemeinschaften soll geprüft werden. Damit diese Staffelung in Hamburg in Kraft treten kann, ersuchen unsere Fraktionen den Senat, sich im Bundesrat für eine Länderöffnungsklausel des Grunderwerbsteuergesetzes einzusetzen.

Hamburg hatte bislang die drittniedrigste Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet. Mit der Angleichung des Steuersatzes schafft der Senat heute neue Spielräume für den Hamburger Haushalt, die vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie herbeigeführten starken finanziellen Belastungen unverzichtbar sind.

Gleichzeitig ist es unser Ziel, die Steuerlast gerechter zu verteilen und beispielsweise Familien mit Kindern beim Kauf eines Grundstücks zu entlasten. Deshalb wollen wir den Grunderwerbsteuersatz für Familien mit Kindern, Erbbaurechtnehmende und für den sozialen Wohnungsbau auf 3,5 Prozent absenken. Auch die Ausnahmetatbestände bei Share-Deals sollen endlich enger gefasst und Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Die auf diese Weise generierten Mehreinnahmen könnten dann für weitere Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer verwendet werden. Dafür wird sich Hamburg künftig im Bundesrat stark machen.

Hintergrund:

Im Gegensatz zur Grundsteuer, die jährlich anfällt und auf Mietende umlegbar ist, wird die Grunderwerbsteuer nur einmal bei Erwerb von Wohneigentum und

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