Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zu Cum-Ex-Geschäften hat im März eine umfangreiche Zeugenliste beschlossen. Der vorliegende Zeitplan beabsichtigt, den zentralen Untersuchungsgegenstand – ein Treffen am 17. November 2016 zwischen dem Finanzamt und der Finanzbehörde – bis zum Herbst 2021 aufzuklären. Dabei werden auch Zeugen aus der Verwaltung sowie Mitarbeiter der Warburg Bank gehört.
Darüber hinaus stellt der Zeitplan sicher, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz dem PUA in Hamburg zweimal für eine Aussage zur Verfügung steht – noch vor dem Herbst sowie nach Durchführung der Zeugenvernehmungen.
Bereits die von der Opposition festgelegte Bezeichnung des PUA – ‚Cum-Ex Steuergeldaffäre‘ – enthält den Vorwurf, die Verjährung von Ansprüchen gegen die Warburg Bank im Jahr 2016 sei aufgrund von politischer Beeinflussung erfolgt. Dem Treffen der Behörden am 17. November 2016 kommt deshalb eine Schlüsselrolle zu. Wir werden uns daher diesen Aspekt als erstes vornehmen.
Das Gesetz schreibt vor, dass wir den Betroffenen, Christian Olearius und Max Warburg, zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Ich würde mir wünschen, dass die Betroffenen bereits jetzt für Fragen des Ausschusses zur Verfügung stehen und nicht nur ihre Bevollmächtigten Ausführungen vortragen lassen.
Es ist richtig, den Bundesfinanzminister am Anfang und am Ende der Zeugenbefragungen zu hören, um eine umfassende und frühzeitige Stellungnahme unter den Aussagebedingungen des PUA zu erreichen. Es ist nicht zu begründen, Olaf Scholz nur einmal und dann mitten in den laufenden Zeugenbefragungen zu laden.
Insofern lässt sich die Kritik der Linken nur als weiterer Theaterdonner verstehen. Erst fordert die Opposition, dass man die Zeugen ‚von unten nach oben‘ befragen soll, dann legt sie einen Zeitplan vor, in dem der Bundesfinanzminister mitten in die Zeugenreihenfolge eingefügt wurde – zufälligerweise zur Zeit des Bundestagswahlkampfes. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Statt künstlicher Empörung und wahltaktischer Überlegungen sollte endlich die Aufklärung des Sachverhalts und die Zusammenarbeit der Fraktionen in den Fokus rücken. Mit der geplanten Anhörung der Sachverständigen, die auch auf Antrag der Opposition erfolgt, ist ein erstes gemeinsames Vorgehen bereits gelungen. Die Anhörung ist von besonderer Bedeutung, damit der Ausschuss sich einen Überblick über die komplexen rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag verschaffen kann.