Zum Inhalt springen

Reform der Erbschaftsteuer bei Unternehmensvermögen – auch große Erbschaften müssen fair besteuert werden!

Die Nachricht teilen:

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute unter anderem über die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die weitreichenden Verschonungsregelungen für Unternehmenserbschaften mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.

Für die meine Fraktion in Hamburg ist die politische Debatte über die Erbschaftsteuer eine Frage der Gerechtigkeit: Unternehmensnachfolgen und Arbeitsplätze müssen zwar geschützt werden. Gleichzeitig darf es aber nicht länger möglich sein, große Unternehmensvermögen faktisch ohne angemessene Besteuerung an die nächste Generation weiterzugeben.

Bei der Erbschaftsteuer geht es im Kern um Gerechtigkeit. Es ist nicht gerecht, wenn große Unternehmensvermögen durch weitreichende Ausnahmen nahezu steuerfrei übertragen werden können, während für Privatvermögen keine vergleichbaren Verschonungsregeln gelten. Wer viel erbt, muss auch einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwesen leisten.

Gleichzeitig müssen Unternehmensnachfolgen möglich bleiben, ohne Betriebe zu gefährden oder Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen. Deshalb braucht es Freibeträge und Stundungsregelungen. Mit dem Konzept ‚FairErben‘ schlägt die SPD für Unternehmen einen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor. Damit könnten rund 85 Prozent aller Unternehmen weiterhin steuerfrei vererbt werden. Bei sehr großen Unternehmensvermögen braucht es dagegen eine faire Besteuerung.

Eine Reform muss beides leisten: Unternehmen und Arbeitsplätze schützen und zugleich für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Hintergrund

Für Betriebsvermögen gelten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer weitreichende Vergünstigungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sehr große Unternehmensvermögen weitgehend oder vollständig von der Steuer verschont werden. Die SPD schlägt eine Reform der Erbschaftsteuer mit einem Lebensfreibetrag von einer Million Euro sowie einem Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro vor. Damit könnten nach dem Konzept rund 85 Prozent der Unternehmen weiterhin steuerfrei vererbt werden, während Unternehmensnachfolgen ermöglicht und Arbeitsplätze geschützt werden.

Für darüberhinausgehende Belastungen sollen Stundungsregelungen Betriebsübergänge ermöglichen und Arbeitsplätze sichern. Darüber hinaus soll die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim bestehen bleiben. Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen zwischen den Ländern lehnt die SPD dagegen ab.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch das Nutzen von dieser Homepage sind Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.