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Tariftreue stärken, Vergaben vereinfachen: Wir entwickeln Hamburger Vergaberecht weiter

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Mit der geplanten Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes soll die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen verbindlich gestärkt und das Vergaberecht zugleich einfacher und praxistauglicher werden. Wir haben den Senatsentwurf in der gestrigen Bürgerschaftssitzung mit einem Änderungsantrag weiterentwickelt, um Tariftreue breiter anzuwenden, Kontrollen zu stärken und Vergabeverfahren einfacher und digitaler zu gestalten.

Wer einen öffentlichen Auftrag erhält, soll seinen Beschäftigten faire und tarifgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Mit der Tariftreue sorgen wir dafür, dass öffentliche Investitionen gute Arbeit stärken und Unternehmen, die ordentlich bezahlen, im Wettbewerb nicht benachteiligt werden.

Gleichzeitig darf ein modernes Vergaberecht notwendige Investitionen nicht durch unnötige Bürokratie ausbremsen. Deshalb weiten wir die Tariftreue auf mehr öffentliche Aufträge aus und verbinden das mit einfacheren, digitalen und praxistauglichen Verfahren. Konkret wollen wir die Wertgrenzen für Bauleistungen und Konzessionen von 500.000 auf 250.000 Euro absenken und die Regelungen beim Betreiberwechsel im öffentlichen Nahverkehr zugunsten der Beschäftigten stärken.

Auch bei den Kontrollen schaffen wir klare Regeln, damit die Vorgaben nicht nur auf dem Papier stehen. Unser Ziel ist ein Vergaberecht, das fairen Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen sichert und zugleich dafür sorgt, dass öffentliche Aufträge zügig umgesetzt werden können.

Hintergrund

Der Senatsentwurf sieht erstmals eine verbindliche Tariftreueregelung bei öffentlichen Aufträgen vor. Mit dem Änderungsantrag soll der Anwendungsbereich ausgeweitet und die Durchsetzung gestärkt werden.

Neben der Absenkung der Wertgrenzen sind unter anderem stichprobenartige Kontrollen, stärkere Regelungen zum Schutz von Beschäftigten bei Betreiberwechseln im öffentlichen Nahverkehr und die Möglichkeit weiterer sozialer Vergabekriterien vorgesehen.

Darüber hinaus sollen Vergabeverfahren weiter digitalisiert und vereinfacht, kleinere und junge Unternehmen besser einbezogen und die bestehende Experimentierklausel zu einer breiter angelegten Innovationsklausel weiterentwickelt werden.

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